Tabelle 2a/2b: Abgabenermäßigungen für die Lohnsteuer und den Einheitsversicherungsbeitrag jünger als das gesetzliche Rentenalter 2024

Abgabenermäßigungen für die Lohnsteuer und den Einheitsversicherungsbeitrag für Arbeitnehmer
Abgabenermäßigung Jünger als das AOW Alter AOW Alter oder älter Besonderheiten
Betrag Prozentsatz Betrag Prozentsatz
Allgemeine
Abgabenermäßigung
3.362 € 1.735 € Für steuerpflichtigen Lohn
bis 24.812 €
Abbau der allgemeinen
Abgabenermäßigung






Maximal
6,630% 3,420% Für steuerpflichtigen Lohn
von mehr als 24.812 €,
aber nicht mehr als 75.518 €
3.362 € 1.735 € Für steuerpflichtigen Lohn
von mehr als 75.518 €
Arbeitsermäßigung 1.
Steigerungsrate




Maximal
8,425% 4,346% Für Lohn aus dem derzeitigen
Arbeitsverhältnis bis 11.490 €
968 € 501 €
Arbeitsermäßigung 2.
Steigerungsrate




Maximal
31,433% 16,214% Für Lohn aus dem derzeitigen Arbeitsverhältnis
von 11.490 € bis 24.820 €
4.190 € 2.161 €
Arbeitsermäßigung 3.
Steigerungsrate




Maximal
2,471% 1,275% Für Lohn aus dem derzeitigen Arbeitsverhältnis
von 24.820 € bis 39.957 €
374 € 192 €
Die gesamte Arbeitsermäßigung
1., 2. und 3. Steigerungsrate
beträgt maximal
5.532 € 2.854 €
Abbau der Arbeitsermäßigung





Maximaler Abbau
6,510% 3,358% Für Lohn aus dem derzeitigen Arbeitsverhältnis
von 39.957 € oder mehr
5.532 € 2.854 € Für Lohn von mehr als 124.934 €
Ermäßigung für junge
Behinderte
898 € 424 €
Senioren-Ermäßigung 2.010 € Höchstbetrag, wenn der Lohn
auf Jahresbasis nicht mehr als 44.770 € beträgt.
Abbau der Senioren-
Ermäßigung




Maximaler Abbau
15,000% Für Lohn von mehr als 44.770 €, aber nicht mehr als 58.170 €
2.010 € Für Lohn von mehr als 49.971 €
Ermäßigung für
alleinstehende Senioren
524 €

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