Tabelle 2a/2b: Abgabenermäßigungen für die Lohnsteuer und den Einheitsversicherungsbeitrag jünger als das gesetzliche Rentenalter 2024
Abgabenermäßigung | Jünger als das AOW Alter | AOW Alter oder älter | Besonderheiten | ||
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Betrag | Prozentsatz | Betrag | Prozentsatz | ||
Allgemeine Abgabenermäßigung |
3.362 € | 1.735 € | Für steuerpflichtigen Lohn bis 24.812 € |
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Abbau der allgemeinen Abgabenermäßigung Maximal |
6,630% | 3,420% | Für steuerpflichtigen Lohn von mehr als 24.812 €, aber nicht mehr als 75.518 € |
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3.362 € | 1.735 € | Für steuerpflichtigen Lohn von mehr als 75.518 € |
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Arbeitsermäßigung 1. Steigerungsrate Maximal |
8,425% | 4,346% | Für Lohn aus dem derzeitigen Arbeitsverhältnis bis 11.490 € |
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968 € | 501 € | ||||
Arbeitsermäßigung 2. Steigerungsrate Maximal |
31,433% | 16,214% | Für Lohn aus dem derzeitigen Arbeitsverhältnis von 11.490 € bis 24.820 € |
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4.190 € | 2.161 € | ||||
Arbeitsermäßigung 3. Steigerungsrate Maximal |
2,471% | 1,275% | Für Lohn aus dem derzeitigen Arbeitsverhältnis von 24.820 € bis 39.957 € |
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374 € | 192 € | ||||
Die gesamte Arbeitsermäßigung 1., 2. und 3. Steigerungsrate beträgt maximal |
5.532 € | 2.854 € | |||
Abbau der Arbeitsermäßigung Maximaler Abbau |
6,510% | 3,358% | Für Lohn aus dem derzeitigen Arbeitsverhältnis von 39.957 € oder mehr |
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5.532 € | 2.854 € | Für Lohn von mehr als 124.934 € | |||
Ermäßigung für junge Behinderte |
898 € | 424 € | |||
Senioren-Ermäßigung | 2.010 € | Höchstbetrag, wenn der Lohn auf Jahresbasis nicht mehr als 44.770 € beträgt. |
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Abbau der Senioren- Ermäßigung Maximaler Abbau |
15,000% | Für Lohn von mehr als 44.770 €, aber nicht mehr als 58.170 € | |||
2.010 € | Für Lohn von mehr als 49.971 € | ||||
Ermäßigung für alleinstehende Senioren |
524 € |