Tabelle 2: Abgabenermäßigungen für die Lohnsteuer und den Einheitsversicherungsbeitrag für Arbeitnehmer 2021
Menge |
Prozentsatz |
Besonderheiten |
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---|---|---|---|
Allgemeine |
€ 2.837 |
Für steuerpflichtigen Lohn bis € 21.043 |
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Abbau der |
5,977% |
Für steuerpflichtigen Lohn von € 21.043 oder mehr, jedoch nicht mehr als € 68.507 |
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höchstens |
€ 2.837 |
Für steuerpflichtigen Lohn von über € 68.507 |
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Arbeitsermäßigung höchstens |
-— € 463 |
4,581% |
Sofern der Lohn aus einem gegenwärtigen Dienstverhältnis € 10.108 oder weniger beträgt |
höchstens |
-- € 3.374 |
28,771% |
Sofern der Lohn aus einem gegenwärtigen Dienstverhältnis mehr als € 10.108 beträgt, jedoch nicht mehr als € 21.835 |
höchstens Gesamt Arbeitsermäßigung ist höchstens |
-— € 368 € 4.205 |
2,663% |
Sofern der Lohn aus einem gegenwärtigen Dienstverhältnis mehr als € 21.835 beträgt, jedoch nicht mehr als € 35.652 |
Abbau der Arbeits- |
6,000% des Lohns über € 35.652 |
Der Abbau beträgt € 4.205, wenn sich der Lohn auf über € 105.735 beläuft. |
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Ermäßigung |
€ 761 |
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Lebenslauf- |
€ 223 |
Je gespartem Kalenderjahr bis 2011 einschließlich; nur für Übergangsgruppe |