Tabelle 1: Steuerprogression Lohnsteuer/Einheitsversicherungsbeitrag 2020

Progressionsstufe Lohn pro Jahr Lohnsteuer/Einheitsversicherungsbeitrag bis gesetzliche Rentenalter Lohnsteuer/Einheitsversicherungsbeitrag gesetzliche Rentenalter und älter
1a 0 € bis einschliesslich 34.712 € 37,35 % 19,45 %
1b 34.713 € bis einschliesslich 68.508 € 37,35 % 37,35 %
2 68.508 € oder mehr 49,50 % 49,50 %

Für Arbeitnehmer von gesetzliche Rentenalter und älter, geboren in 1945 oder davor, haben die folgende Progressionsstufe Geltung:

Progressionsstufe Lohn pro Jahr Lohnsteuer/Einheitsversicherungsbeitrag
1a 0 € bis einschliesslich 35.375 € 19,45 %
1b 35.376 € bis einschliesslich 68.507 € 37,35 %
2 68.508 € oder mehr 49,50 %

Die Steuersätze in Progressionsstufe 1b und 2 bestehen vollständig aus der Lohnsteuer. Die kombinierte Steuersätze in Progressionsstufe 1a entspricht 1b, aber setzen sich wie folgt zusammen:

Progressionsstufe Beitragsart Bis gesetzliche Rentenalter Gesetzliche Rentenalter und älter
1a Beitrag zur Altersrentenversicherung (AOW) 17,90 % nicht verfügbar
Beitrag zur Hinterbliebenenversicherung (Anw) 0,10 % 0,10 %
Beitrag zur besonderen Krankenkostenversicherung (AWBZ) 9,65 % 9,65 %
Lohnsteuer 9,70 % 9,70 %
Gesamt 37,35 % 19,45 %
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