Berechnung mit der progressiv-kumulativen Berechnungsmethode

Berechnung mit der progressiv-kumulativen Berechnungsmethode

Sie berechnen die Arbeitnehmerversicherungsbeiträge anhand der progressiv-kumulativen Berechnungsmethode (voortschrijdend cumulatief rekenen, VCR). Verwenden Sie dazu die Grundbetragszuwachsmethode. Mit dieser Methode berechnen Sie pro Arbeitnehmer den kumulativen Beitragslohn bis zum letzten Zeitraum, für den Sie die Steuererklärung machen müssen. Von diesem Betrag ziehen Sie den Betrag des kumulativen Beitragslohns des Arbeitnehmers bis zum vorherigen Zeitraum ab. Die Differenz ist der Zuwachs des kumulativen Beitragslohns. Für diesen Zuwachs berechnen Sie die Beiträge der Arbeitnehmerversicherungen.

Wichtiger Hinweis!

Die progressiv-kumulative Berechnungsmethode kann nicht zur Berechnung der Lohnsteuer/des Einheitsversicherungsbeitrags verwendet werden. Verwenden Sie dazu die Zeitraumtabellen. Siehe Berechnung der Lohnsteuer/des Einheitsversicherungsbeitrags für weitere Informationen zu den Zeitraumtabellen.

Beispiel

Zur Verdeutlichung der Systematik verwenden wir in diesem Beispiel fiktive Beträge für den maximalen Beitragslohn. Für die Arbeitnehmerversicherungsbeiträge gilt ein maximaler Beitragslohn von 1.200 € pro Monat. Der Gehaltszeitraum ist ein Monat. Gemäß der Grundbetragszuwachsmethode berechnen Sie den Zuwachs wie folgt:

Gehaltszeitraum Lohn im Sinne der Arbeitnehmerversicherungen Kumulativer Lohn im Sinne der Arbeitnehmerersicherungen Kumulativer Lohn der Gehaltszeitraumbeträge Kumulativer Beitragslohn Zuwachs je Gehaltszeitraum
Januar 1.500 € 1.500 € 1.200 € 1.200 € 1.200 €
Februar 1.000 € 2.500 € 2.400 € 2.400 € 1.200 €
März 1.000 € 3.500 € 3.600 € 3.500 € 1.100 €

Der kumulative Beitragslohn ist der niedrigste Betrag von: dem kumulativen Lohn im Sinne der Arbeitnehmerversicherungen und dem kumulativen Lohn der Gehaltszeitraumbeträge.

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