Berechnung der Arbeitnehmerversicherungsbeiträge
Als Arbeitgeber zahlen Sie folgende Beiträge zu den Arbeitnehmerversicherungen:
- Beitrag zum Allgemeinen Arbeitslosenversicherungsfonds (AWf-Beitrag)
- differenzierter Beitrag zum Erwerbsunfähigkeitsfonds (Aof)
- den differenzierten Beitrag zur Arbeitswiedereingliederungskasse (Whk)
- Zuschlag aufgrund des Kinderbetreuungsgesetzes (Wko)
Sie berechnen die Arbeitnehmerversicherungsbeiträge für den Lohn im Sinne der Lohnsteuer/Einheitsversicherungen. Bei der Berechnung der Beiträge müssen Sie den maximalen Beitragslohn berücksichtigen. Es gibt diverse Ausnahmen: Siehe dazu Einheitlicher Lohnbegriff für die Lohnabgaben. Verwenden Sie bei der Berechnung die progressiv-kumulative Berechnungsmethode. Sie können sich auch entscheiden, eine Selbstbeteiligung bei den Arbeitnehmerversicherungen zu übernehmen.
Beitrag zum Allgemeinen Arbeitslosenversicherungsfonds (AWf-Beitrag)
Für den AWf-Beitrag gelten 2 Prozentsätze: der niedrige AWf-Beitrag und der hohe AWf-Beitrag. Der niedrige Beitrag für 2025 beträgt 2,74 % und der hohe Beitrag 7,74 %.
Wann der hohe Beitrag gilt und wann der niedrige Beitrag, entnehmen Sie dem Handboek Loonheffingen (Handbuch Lohnsteuern), Kapitel 7 (nur auf Niederländisch verfügbar).
Differenzierter Beitrag zum Erwerbsunfähigkeitsfonds (Aof)
Ab dem 1. Januar 2022 wird die Aof-Basisprämie durch einen differenzierten Aof-Beitrag ersetzt. Kleine Arbeitgeber zahlen einen niedrigeren Aof-Beitrag auf den Prämienlohn ihrer Arbeitnehmer als mittlere und große Arbeitgeber. Für das Jahr 2025 beträgt der hohe Aof-Beitrag 7,64 % und der niedrige Aof-Beitrag 6,28 %.
Zuschlag aufgrund des Kinderbetreuungsgesetzes (Wko)
Der Zuschlag für das Kinderbetreuungsgesetz (Wko) gilt weiterhin für den differenzierten Aof-Beitrag. Sie zahlen daher zusätzlich zu dem niedrigen oder hohen Beitrag den Wko-Zuschlag. Sie berechnen den Wko-Zuschlag auf der Grundlage des Aof-Beitrags. Der Zuschlag für 2025 beträgt 0,50 %.
Differenzierter Whk-Beitrag
Über den differenzierten Beitrag zur Arbeitswiedereingliederungskasse (Whk) tragen Sie bei zu den:
- Leistungen an Arbeitnehmer mit einem unbefristeten Arbeitsverhältnis im Rahmen der Wiedereingliederungsregelung für Teilerwerbsfähige (WGA) und flexible Beschäftigte
- Leistungen an flexible Arbeitnehmer im Rahmen des Krankengeldgesetzes (ZW)
Der differenzierte Whk-Beitrag besteht aus folgenden Teilen:
- WGA-Beitragsteil
- ZW-Beitragsteil für flexible Dienstverhältnisse ('ZW-flex')
Wir legen den differenzierten Whk-Beitragsprozentsatz fest. Sie erhalten von uns einen Bescheid oder eine Mitteilung mit dem Gesamtprozentsatz und den Prozentsätzen der 2 Beitragsteile, die für Sie gelten. Den Gesamtprozentsatz wenden Sie in der Steuererklärung an.