Feststellungsvertrag
Was ist ein Feststellungsvertrag?
Im Steuerrecht gelten Regeln. Die Auslegung dieser Regeln ist nicht nur für Sie, sondern auch für uns nicht immer einfach, da sie oft recht kompliziert sind. Es ist nicht praktisch, für jede Meinungsdifferenz vor Gericht zu gehen. Das dauert sehr lange, kostet Geld und bietet zudem kurzfristig noch keine Gewissheit. Bereits seit langem treffen wird deshalb mit Steuerpflichtigen Vereinbarungen, um damit Unsicherheiten und Streitigkeiten über die Steuererhebung vorzubeugen oder diese zu beseitigen.
Ein Feststellungsvertrag ist eine Vereinbarung, mit der Sie und wir festlegen können, welche Rechte und Pflichten zwischen uns in bestimmten Situationen gelten werden. Oft wird der Feststellungsvertrag als eine verbindliche Regelung zur Bereinigung bestehender Differenzen oder zur Vorbeugung von Streitigkeiten verwendet. Sowohl Sie als wir sind an das im Vertrag Festgelegte gebunden.
Was können Sie in einem Feststellungsvertrag regeln?
Die in einem Feststellungsvertrag festgelegten Angelegenheiten betreffen oft faktische Aspekte, etwa den Wert eines Gebäudes, die Abschreibungsfrist eines Betriebsmittels oder die Höhe des Gehalts, das ein Majoritäts-Geschäftsführer mindestens zu verdienen hat. Die Vereinbarung kann sich auch auf Tatsachen beziehen, die sich künftig ergeben könnten.
Es darf kein Austausch einer Buße und von Zinsen gegen Steuern erfolgen. Sie dürfen darüber mithin in einem Feststellungsvertrag keine Vereinbarungen treffen.
Ein Feststellungsvertrag darf auch nicht den Zweck haben, von der Steuergesetzgebung abzuweichen. Sie können darin beispielsweise nicht vereinbaren, dass Sie die Steuer für einen anderen bezahlen werden oder dass ein abweichender Steuersatz gilt.
Wann wird ein Feststellungsvertrag wirksam?
Der Feststellungsvertrag ist wirksam, sobald sowohl Sie als wir ihn unterzeichnet haben.
Ein Feststellungsvertrag gilt auch, wenn darin Angelegenheiten geregelt werden, die mit bestimmten gesetzlichen Regelungen im Widerspruch stehen, es sei denn, der Feststellungsvertrag verstößt gegen die guten Sitten oder die öffentliche Ordnung. Die Parteien sind nicht an den Vertrag gebunden, wenn dieser „so sehr“ gegen geltende gesetzliche Regelungen verstößt, dass man nicht davon ausgehen darf, dass der Vertrag erfüllt wird. Dies gilt, wenn beim Zustandekommen des Vertrags von Zwang, Irrtum oder Betrug die Rede ist.
Ein bemerkenswerter Aspekt des Feststellungsvertrags ist die Tatsache, dass darin normalerweise eine Bestimmung aufgenommen wird, dass Sie oder wir den Vertrag nicht auflösen können. Dies hat auch mit dem „sicheren“ Charakter des Feststellungsvertrags zu tun.
Folgen des Feststellungsvertrags
Wir müssen bei der Feststellung der Steuerschuld den Feststellungsvertrag berücksichtigen. Jedoch auch Sie müssen sich an den Feststellungsvertrag halten. Sie müssen Ihre Steuererklärung gemäß den Vereinbarungen in jenem Vertrag einreichen.
Vor Gericht gehen
Sie und wir sind an den Feststellungsvertrag gebunden. Dadurch kann der Richter die Fragen, die im Vertrag geregelt sind, nicht mehr beurteilen. Im Feststellungsvertrag wird normalerweise ausdrücklich festgelegt, dass Sie auf das Recht einer Beschwerde und/oder eines Einspruchs verzichten oder dass Sie Ihre Beschwerde- oder Berufungsschrift zurücknehmen.
Mediation
Feststellungsverträge können auch während eines Mediationverfahrens abgeschlossen werden. Dort erfolgt dies über die Vermittlung eines unabhängigen Dritten. Feststellungsverträge können nicht einfach ohne Wissen Ihres Bevollmächtigten geschlossen werden. Wir müssen uns zudem immer gut darüber informieren, ob der Bevollmächtigte in Ihrem Namen handeln darf.