Ihre Rechte und Pflichten

Ihre wichtigste Steuerpflicht ist es, eine Steuererklärung einzureichen: und zwar korrekt, vollständig und rechtzeitig. Sie können freiwillig eine Steuererklärung einreichen, auf Papier oder ein Steuererklärungsprogramm benutzen.

Eine Steuererklärung einreichen

Sie müssen eine Steuererklärung einreichen. Das ist Ihre wichtigste Steuerpflicht. Sind Sie mit dem Steuerbescheid nicht einverstanden, aber haben zu spät Einspruch eingelegt? In diesem Fall können Sie einen Antrag auf Herabsetzung von Amts wegen stellen. Sie können außerdem Zahlungsaufschub oder sogar eine Verrechnung mit einer von Ihnen erwarteten Rückzahlung beantragen.

Sie müssen bezahlen

Schulden Sie uns einen Betrag? Dann können Sie einen Teil- oder vollständigen Steuererlass von uns erhalten. Haben Sie uns Ihre Steuererklärung nicht zurückgesendet? Dann erstellen wir einen Steuerbescheid für Sie. Auch können wir einen Nachforderungsbescheid auferlegen. Es kann auch sein, dass ein Bußgeld gegen Sie verhängt wird.

Feststellungsvertrag

Im Steuerrecht gelten Regeln. Die Auslegung dieser Regeln ist nicht nur für Sie, sondern auch für uns nicht immer einfach, da sie oft recht kompliziert sind. Es ist nicht praktisch, für jede Meinungsdifferenz vor Gericht zu gehen. Das dauert sehr lange, kostet Geld und bietet zudem kurzfristig noch keine Gewissheit. Bereits seit langem treffen wird deshalb mit Steuerpflichtigen Vereinbarungen, um damit Unsicherheiten und Streitigkeiten über die Steuererhebung vorzubeugen oder diese zu beseitigen.

Vorbescheid / Ruling

Auf dem Wege eines Vorbescheids bieten wir national und international tätigen Unternehmen (jedoch auch Individuen und Kleinunternehmern) die Möglichkeit, im Voraus Gewissheit über die Anwendung der gesetzlichen Steuerbestimmungen und -vorschriften zu erhalten.

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