Wie beantrage ich als ausländischer Steuerpflichtiger einen vorläufigen Steuerbescheid 2025?

Ab dem 1. Dezember können Sie dies online in Mijn Belastingdienst tun.

Direkt beantragen

Melden Sie sich an, mit Ihrem DigiD oder einem europäisch anerkannten Login-Tool.

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Oder bestellen Sie ein Papierformular:

Ab dem 1. Dezember werden wir Ihnen das Formular zusenden. Füllen Sie das Formular aus und senden Sie es per Post an uns zurück.

Wann werden Sie informiert?

Innerhalb von 8 Wochen werden Sie informiert über Ihren vorläufigen Steuerbescheid.

Für welche Abzugsposten und Abgabenermäßigungen?

Das hängt von Ihrer persönlichen Situation ab. Lesen Sie wofür Sie einen vorläufigen Steuerbescheid beantragen können.

Bis wann können Sie einen vorläufigen Steuerbescheid beantragen?

Das hängt davon ab, ob Sie eine Einkommensteuererklärung für das Jahr abgeben müssen, für das Sie den vorläufigen Steuerbescheid beantragen möchten.

Müssen Sie eine Steuererklärung abgeben?

Dann können Sie einen vorläufigen Steuerbescheid bis zum Fälligkeitsdatum Ihrer Steuererklärung beantragen. Das Datum ist auf Ihrer Steuererklärungsmitteilung angegeben.

Haben Sie einen Aufschub für Ihre Steuererklärung erhalten? Das Datum des Aufschubs ist dann auch der Termin, bis zu dem Sie einen vorläufigen Steuerbescheid beantragen können.

Brauchen Sie keine Steuererklärung abzugeben?

Dann können Sie einen vorläufigen Steuerbescheid beantragen bis zum 1. Mai des entsprechenden Folgejahres. Für 2025 ist dies also bis zum 1. Mai 2026 möglich. Nachdem können Sie nur noch direkt eine Steuererklärung abgeben.

Nicht jedes Jahr erneut beantragen

Wenn Sie in diesem Jahr einen vorläufigen Steuerbescheid haben, erhalten Sie automatisch einen vorläufigen Steuerbescheid für das neue Jahr. Darüber werden Sie ab Mitte Dezember informiert.