Wofür kann ich als ausländischer Steuerpflichtiger einen vorläufigen Steuerbescheid beantragen?
Das hängt von Ihrer Situation ab:
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Sie sind ein qualifizierter ausländischer Steuerpflichtiger
Sie wohnen in einem EU-Land, in Liechtenstein, Norwegen, Island, der Schweiz, auf Bonaire, Sint Eustatius oder Saba. Und Sie zahlen in den Niederlanden Steuern auf 90 % oder mehr Ihres Gesamteinkommens.
Abzugsposten und Abgabenermäßigungen
Sie haben dieselben Abzugsposten und Abgabenermäßigungen (auf Niederländisch) wie ein Einwohner der Niederlande.
Steuerpartner
Ihr Steuerpartner kann unter bestimmten Bedingungen einen vorläufigen Steuerbescheid beantragen, um sich die folgenden Abgabenermäßigungen (teilweise) ausbezahlen zu lassen:
- Allgemeine Abgabenermäßigung
- Arbeitsermäßigung
- Lebenslaufurlaubspauschale
- Einkommensabhängige Kombinationsermäßigung
Diese Voraussetzungen müssen erfüllt sein:
- Sie haben mehr als 6 Monate lang denselben Steuerpartner.
- Sie zahlen ausreichend Steuern und eventuell den Einheitsversicherungsbeitrag in den Niederlanden, um sich die Abgabenermäßigungen ausbezahlen zu lassen.
- Ihr Partner hat ein geringes oder gar kein Einkommen. Dazu rechnen wir das Einkommen aus den Niederlanden und dem Ausland zusammen (das Welteinkommen).
Wohnen Sie im Vereinigten Königreich? Schauen Sie hier, was der Brexit für die Einkommensteuer bedeutet (auf Niederländisch).
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Sie sind ein ausländischer Steuerpflichtiger
Sie wohnen nicht in den Niederlanden, haben aber ein niederländisches Einkommen. Zum Beispiel Einkünfte aus Arbeit und Wohnung (Box 1), Ihrem Vorteil aus Spar- und Anlageaktivitäten (Box 2) und Ihrem Vorteil aus wesentlicher Beteiligung (Box 3). Und Sie sind kein qualifizierter ausländischer Steuerpflichtiger.
Abzugsposten
- Fahrtkostenabzug für öffentliche Verkehrsmittel
- Verluste aus Arbeit und Wohnung aus den vorherigen Jahren
Abgabenermäßigungen
- Arbeitsermäßigung
Wir berücksichtigen automatisch die Arbeitsermäßigung. Sie brauchen diese Abgabenermäßigung nicht einzutragen, wenn Sie einen vorläufigen Steuerbescheid beantragen. - Einkommensabhängige Kombinationsermäßigung
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Sie wohnen in Belgien und Sie sind ein ausländischer Steuerpflichtiger
Sie sind kein qualifizierter ausländischer Steuerpflichtiger.
Abzugsposten
- Fahrtkostenabzug für öffentliche Verkehrsmittel
- Verluste aus Arbeit und Wohnung aus den vorherigen Jahren
- Aufwendungen für Wochenendbesuche Schwerbehinderter
- Unterhaltszahlungen an Ihren ehemaligen Partner
Abgabenermäßigungen
- Einkommensabhängige Kombinationsermäßigung
- Arbeitsermäßigung
Wir berücksichtigen automatisch die Arbeitsermäßigung. Sie brauchen diese Abgabenermäßigung nicht einzutragen, wenn Sie einen vorläufigen Steuerbescheid beantragen. - Allgemeine Abgabenermäßigung
Wir berücksichtigen automatisch die allgemeine Abgabenermäßigung. Sie brauchen diese Abgabenermäßigung nicht einzutragen, wenn Sie einen vorläufigen Steuerbescheid beantragen.
Auszahlung von Abgabenermäßigungen an Ihren Steuerpartner
Ihr Steuerpartner kann unter bestimmten Bedingungen einen vorläufigen Steuerbescheid beantragen, um sich die folgenden Abgabenermäßigungen (teilweise) ausbezahlen zu lassen:
- Arbeitsermäßigung
- Allgemeine Abgabenermäßigung
- Einkommensabhängige Kombinationsermäßigung
Diese Voraussetzungen müssen erfüllt sein:
- Sie haben mehr als 6 Monate lang denselben Steuerpartner.
- Ihr Steuerpartner hat in den Niederlanden zu versteuerndes Einkommen.
- Sie zahlen ausreichend Steuern und eventuell den Einheitsversicherungsbeitrag in den Niederlanden, um sich die Abgabenermäßigungen ausbezahlen zu lassen.
- Ihr Partner hat ein geringes oder gar kein Einkommen. Dazu rechnen wir das Einkommen aus den Niederlanden und dem Ausland zusammen (das Welteinkommen).
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Sie wohnen in Surinam oder auf Aruba und Sie sind ein ausländischer Steuerpflichtiger
Sie sind kein qualifizierter ausländischer Steuerpflichtiger.
Abzugsposten
- Fahrtkostenabzug für öffentliche Verkehrsmittel
- Verluste aus Arbeit und Wohnung aus den vorherigen Jahren
- Unterhaltszahlungen an Ihren ehemaligen Partner
- Aufwendungen für Wochenendbesuche Schwerbehinderter
Abgabenermäßigungen
- Einkommensabhängige Kombinationsermäßigung
- Arbeitsermäßigung
Wir berücksichtigen automatisch die Arbeitsermäßigung. Sie brauchen diese Abgabenermäßigung nicht einzutragen, wenn Sie einen vorläufigen Steuerbescheid beantragen. - Allgemeine Abgabenermäßigung
Wir berücksichtigen automatisch die allgemeine Abgabenermäßigung. Sie brauchen diese Abgabenermäßigung nicht einzutragen, wenn Sie einen vorläufigen Steuerbescheid beantragen.
Steuerpartner
Ihr Steuerpartner kann unter bestimmten Bedingungen einen vorläufigen Steuerbescheid beantragen, um sich die folgenden Abgabenermäßigungen (teilweise) ausbezahlen zu lassen:
- Einkommensabhängige Kombinationsermäßigung
- Allgemeine Abgabenermäßigung
Diese Voraussetzungen müssen erfüllt sein:
- Sie haben mehr als 6 Monate lang denselben Steuerpartner.
- Sie zahlen ausreichend Steuern und eventuell den Einheitsversicherungsbeitrag in den Niederlanden, um sich die Abgabenermäßigungen ausbezahlen zu lassen.
- Ihr Partner hat ein geringes oder gar kein Einkommen. Dazu rechnen wir das Einkommen aus den Niederlanden und dem Ausland zusammen (das Welteinkommen).
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Sie sind in den Niederlanden für die Einheitsversicherungen (AOW, Anw, Wlz) versicherungspflichtig
Ihr vorläufiger Steuerbescheid besteht aus Einheitsversicherungsbeiträgen und Einkommensteuer. Sie erhalten nur dann einen vorläufigen Steuerbescheid über den Einheitsversicherungsbeitrag, wenn Ihr Einkommen nach Verrechnung der Abzugsposten nicht über 38.441 € (2024: 38.139 €) liegt.
Abzugsposten
- Fahrtkostenabzug für öffentliche Verkehrsmittel
- Kosten für Ihr Wohneigentum
- Aufwendungen für Vorsorgeleistungen (zum Beispiel Beiträge für Leibrenten)
- Verluste aus Arbeit und Wohnung aus den vorherigen Jahren
- Unterhaltszahlungen an Ihren ehemaligen Partner
- spezifische Krankenkosten
- Aufwendungen für zeitweiligen Aufenthalt zu Hause von Schwerbehinderten
- Spenden
Abgabenermäßigungen
- Einkommensabhängige Kombinationsermäßigung
- Lebenslaufurlaubspauschale
- Abgabenermäßigung für ökologische Kapitalanlagen
- Arbeitsermäßigung
Wir berücksichtigen automatisch die Arbeitsermäßigung. Sie brauchen diese Abgabenermäßigung nicht einzutragen, wenn Sie einen vorläufigen Steuerbescheid beantragen. - Allgemeine Abgabenermäßigung
Steuerpartner
Ihr Steuerpartner kann unter bestimmten Bedingungen einen vorläufigen Steuerbescheid beantragen, um sich die folgenden Abgabenermäßigungen (teilweise) ausbezahlen zu lassen:
- Allgemeine Abgabenermäßigung
- Arbeitsermäßigung
- Lebenslaufurlaubspauschale
- Einkommensabhängige Kombinationsermäßigung
Diese Voraussetzungen müssen erfüllt sein:
- Sie haben mehr als 6 Monate lang denselben Steuerpartner.
- Sie zahlen ausreichend Steuern und eventuell den Einheitsversicherungsbeitrag in den Niederlanden, um sich die Abgabenermäßigungen ausbezahlen zu lassen.
- Ihr Partner hat ein geringes oder gar kein Einkommen. Dazu rechnen wir das Einkommen aus den Niederlanden und dem Ausland zusammen (das Welteinkommen).