Voraussetzungen bei einer vereinfachten ABC-Lieferung

Voraussetzungen bei einer vereinfachten ABC-Lieferung

Wenn Sie die vereinfachte ABC-Regelung anwenden, haben Sie weniger Verpflichtungen. Sie brauchen sich nicht im Land Ihres Kunden registrieren zu lassen, wenn Sie bei ABC-Lieferungen innerhalb der EU Zwischenhändler B sind. Sie müssen allerdings die folgenden Voraussetzungen erfüllen:

  • Sie können belegen, dass Sie die Waren von A gekauft haben mit dem Zweck, diese an C weiterzuverkaufen. Das weisen Sie mit zum Beispiel einem Vertrag oder einem Angebot nach.
  • Es gibt 3 Unternehmer, die jeder in einem unterschiedlichen EU-Land eine Umsatzsteuer-Identifikationsnummer haben.
  • Sie vereinbaren mit A den Transport der Waren.
  • Die Waren gehen von A direkt nach C in das Land von C.
  • Sie sind im Land von C nicht registriert.
  • Sie müssen für andere besteuerte Aktivitäten bereits in den Niederlanden die MwSt.-Erklärung abgeben.
  • Ihre innergemeinschaftliche Lieferung an C nehmen Sie in Ihre MwSt.-Erklärung und in Ihrer ICP-Erklärung auf.

Zusätzliche Anforderungen an Ihre Rechnung

Wenn Sie bei einer ABC-Lieferung Zwischenhändler B sind, müssen Sie bei der Anwendung der vereinfachten ABC-Regelung, neben den normalen Anforderungen an eine Rechnung, in Ihrer Rechnung an C folgende zusätzliche Angaben aufführen:

  • Ihre Umsatzsteuer-Identifikationsnummer
  • die Umsatzsteuer-Identifikationsnummer von Abnehmer C im Land von C
  • die Angabe:
    • 'Verlagerung vereinfachte ABC-Regelung' oder
    • 'innergemeinschaftliche Lieferung'

Damit setzen Sie Abnehmer C davon in Kenntnis, dass er die MwSt. angeben muss, weil Sie von der vereinfachten Regelung Gebrauch machen.

Siehe auch

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