G-Konto

Wenn Sie Personal auf dem niederländischen Arbeitsmarkt entsenden, ausleihen oder abstellen, kann das entleihende Unternehmen Sie auffordern, ein G-Konto zu eröffnen. Bei einem G-Konto handelt es sich um ein Sperrkonto. Das G-Konto ist mit 1 oder mehreren Lohnsteuer-Unternummern und/oder Umsatzsteuer-Unternummern verbunden. Diese geben Sie an, wenn Sie das G-Konto beantragen. Über das G-Konto können Sie dann ausschließlich die Lohnabgaben und/oder Umsatzsteuer für diese Unternummern bei uns bezahlen.

Das entleihende Unternehmen überweist den geschätzten Betrag der Lohnabgaben oder Umsatzsteuer auf Ihr G-Konto. Mit diesem Betrag zahlen Sie die Lohnabgaben oder die Umsatzsteuer für eine mit dem G-Konto verknüpfte Lohnsteuer-Unternummer oder Umsatzsteuer-Unternummer. Wenn Sie diese Abgaben und Steuern nicht bezahlen, können wir das entleihende Unternehmen nicht mehr für den Betrag haftbar machen, den es auf das G-Konto überwiesen hat.

Lohnsteuern oder Umsatzsteuer zahlen

Möchten Sie Lohnsteuern oder Umsatzsteuer von einem G-Konto zahlen? Dann geben Sie bei der Zahlung der Lohnsteuern bitte Folgendes an:

  • Den Verwendungszweck des Erklärungszeitraums, in dem Sie zahlen müssen. Der Verwendungszweck finden Sie im jährlichen „Erklärungsschreiben Lohnsteuern“.

Geben Sie bei der Zahlung der Umsatzsteuer bitte Folgendes an:

  • Die Erklärungsnummer, die in Ihrer Aufforderung, die Umsatzsteuererklärung abzugeben, angegeben ist; oder
  • Den Verwendungszweck des Erklärungszeitraums, in dem Sie zahlen müssen. Den Verwendungszweck finden Sie im jährlichen „Erklärungsschreiben Umsatzsteuer“.

Geben Sie nicht den Verwendungszweck oder die Erklärungsnummer an? Dann wissen wir nicht, wofür Sie bezahlt haben. Wir werden dann den Betrag auf Ihr Konto zurückzahlen. Möglicherweise erhalten Sie dann einen Nachforderungsbescheid, weil Sie nicht gezahlt haben.

Nachforderungsbescheid Lohnsteuern oder Umsatzsteuer zahlen

Möchten Sie einen Nachforderungsbescheid für Lohnsteuer oder Umsatzsteuer von einem G-Konto zahlen? Dann geben Sie bei der Zahlung bitte Folgendes an:

  • Die Bescheidnummer, die Sie im Nachforderungsbescheid finden; oder
  • Den Verwendungszweck, den Sie in den beigefügten Zahlungsinformationen finden.

Sie wissen nicht mehr, welcher Verwendungszweck zur Steuererklärung oder zum Nachforderungsbescheid gehört? Mit der „Zoekhulp betalingskenmerk („Suchhilfe Verwendungszweck“, nur auf Niederländers verfügbar) können Sie diesen herausfinden.

Hinweis!

Sie entscheiden gemeinsam mit dem entleihenden Unternehmen, ob Sie ein G-Konto eröffnen. Wir empfehlen, vorab entsprechende Vereinbarungen zu treffen.

Wie kann man ein G-Konto beantragen?

Sie können ein G-Konto beantragen mit dem Formular „Aanvraag g-rekening“ („Antrag G-Konto“, nur auf Niederländisch verfügbar).

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