Warum erhalte ich als ausländischer Steuerpflichtiger einen vorläufigen Bescheid, obwohl ich ihn nicht beantragt habe?

Sie erhalten einen vorläufigen Steuerbescheid, wenn wir erwarten, dass Sie im kommenden Jahr Steuern zahlen müssen. Damit wollen wir verhindern, dass Sie plötzlich viel Steuern zahlen müssen, nachdem Sie Ihre Einkommensteuererklärung abgegeben haben.

Wir betrachten Ihre vorherige Steuererklärung

Wenn wir nach Ihrer letzten Einkommensteuererklärung erwarten, dass Sie im kommenden Jahr zahlen müssen, können wir Ihnen einen vorläufigen Steuerbescheid schicken. Auch wenn Sie noch nie einen vorläufigen Steuerbescheid beantragt haben. Überprüfen Sie immer die Angaben in Ihrem vorläufigen Steuerbescheid und passen Sie ihn gegebenenfalls an.

Wir können immer besser einschätzen, wie viel Einkommensteuer Sie im kommenden Jahr zu zahlen haben werden. Zum Beispiel die Steuer, die Ihr Arbeitgeber oder Ihr Sozialleistungsträger jeden Monat von Ihrem Lohn oder Ihren Leistungen abzieht. Oder wenn Sie eine oder mehrere Pensionen oder Rentenzahlungen erhalten oder einen Gewinn aus Ihrem Unternehmen erzielen.

Es ist jedoch wichtig, dass Sie den vorläufigen Steuerbescheid überprüfen

Überprüfen Sie immer die Angaben im vorläufigen Steuerbescheid und ändern Sie ihn gegebenenfalls. Prüfen Sie zum Beispiel, ob das geschätzte Einkommen Ihres Arbeitgebers, Ihres eigenen Unternehmens oder Ihrer Rentenleistungen mit dem übereinstimmt, was Sie voraussichtlich erhalten werden. Und ob Ihre Abzüge noch ungefähr so hoch sind wie in den vergangenen Jahren.

Sind die Angaben auf Ihrem vorläufigen Bescheid korrekt?

Dann können Sie wählen, wie Sie den Steuerbescheid bezahlen wollen:

  • in bis zu 11 Raten
    Auf Ihrem vorläufigen Bescheid steht, wann die 1. Rate bei uns eingegangen sein muss.
  • in 1 Mal

Sie brauchen uns nicht zu sagen, wofür Sie sich entscheiden. Wir sehen an Ihrer Zahlung, ob Sie den Betrag in Raten oder auf einmal zahlen.

Sind die Angaben in Ihrem vorläufigen Steuerbescheid nicht korrekt?

Dann ändern Sie Ihren vorläufigen Steuerbescheid online in Mijn Belastingdienst. Geben Sie die richtigen Angaben ein. Kennen Sie diese noch nicht? Dann schätzen Sie sie.

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