Das Steuerabkommen mit Deutschland

Wohnen Sie in den Niederlanden und haben Sie Einkünfte aus Deutschland? Oder wohnen Sie in Deutschland und Sie haben Einkünfte aus den Niederlanden? Das Steuerabkommen zwischen den Niederlanden und Deutschland enthält Regeln und Vereinbarungen darüber, wo Sie in Ihrer Situation Steuern zahlen. Die Vereinbarungen im Steuerabkommen sind verbindlich und haben immer Vorrang vor der nationalen Gesetzgebung in den Niederlanden oder Deutschland.

Möglicherweise müssen Sie in Deutschland und in den Niederlanden eine Steuererklärung abgeben.

Sie zahlen Steuern in dem Land, in dem Sie arbeiten

Das Abkommen vermeidet nicht nur, dass Sie zweimal Steuern zahlen, sondern auch, dass Sie in beiden Ländern keine Steuern zahlen. Sie versteuern Ihr Einkommen also entweder in Deutschland oder in den Niederlanden. Die Hauptregel ist, dass Sie Steuern auf Ihr Arbeitseinkommen in dem Land zahlen, in dem Sie arbeiten (Ihr Beschäftigungsland). Lesen Sie unten über die Ausnahmen.

Auf dieser Seite:

  • Sie sind vorübergehend als Arbeitnehmer in den Niederlanden oder in Deutschland im Lohnverhältnis beschäftigt

    Leben Sie in den Niederlanden und versteuern Sie Ihren Lohn in den Niederlanden? Und werden Sie vorübergehend in Deutschland für Ihren niederländischen Arbeitgeber arbeiten? Wenn ja, dann zahlen Sie weiterhin Steuern in den Niederlanden.

    Sie müssen aber diese Bedingungen erfüllen:

    • Sie bleiben nicht länger als insgesamt 183 Tage in 12 Monaten für Ihre Arbeit im Beschäftigungsland.
      Die Periode von 12 Monaten muss nicht innerhalb eines Kalenderjahres liegen. Die maximale Anzahl von Tagen muss auch nicht aufeinanderfolgend sein. Gewöhnliche Arbeitsunterbrechungen mit einem Aufenthalt im Beschäftigungsland, wie zum Beispiel Krankheitstage, Wochenenden und Nationalfeiertage, zählen ebenfalls zu der Gesamtzahl von 183.
    • Sie arbeiten im Beschäftigungsland nicht im Auftrag einer Betriebsstätte Ihres Arbeitgebers.
      Ihr Arbeitgeber hat eine Betriebsstätte, wenn er in Ihrem vorübergehenden Beschäftigungsland ständig über einen Betriebsraum, wie zum Beispiel eine Fabrik, eine Werkstatt, ein Lager oder einen Verkaufsraum, verfügt.

    Wenn Sie sich länger als 183 Tage in Deutschland aufhalten oder die deutsche Betriebsstätte Ihre Lohnkosten übernimmt, müssen Sie Ihren Lohn in Deutschland versteuern. Wenn Sie in Deutschland Lohnsteuer zahlen, haben Sie möglicherweise Anspruch auf einen finanziellen Ausgleich. Mehr erfahren Sie unter Ausgleichsregelung, wenn Sie in Deutschland Steuern zahlen.

    Diese Regel gilt auch umgekehrt, d.h. wenn Sie in Deutschland leben, Ihren Lohn in Deutschland versteuern und vorübergehend in den Niederlanden für Ihren deutschen Arbeitgeber arbeiten. Sie zahlen dann weiterhin Steuern in Deutschland.

  • Sie arbeiten für die Behörde

    Wenn Sie für eine Behörde arbeiten, zahlen Sie in dem Land, in dem diese Behörde ihren Sitz hat, Steuern auf das Einkommen, das Sie aus dieser Arbeit erzielen. Es spielt keine Rolle, in welchem Land Sie wohnen.

  • Sie arbeiten im Bildungswesen

    Leben Sie in den Niederlanden und werden Sie in Deutschland im Bildungswesen arbeiten? Oder Sie leben in Deutschland und werden im Bildungswesen in den Niederlanden arbeiten? Wenn ja, dann müssen Sie in Ihrem Wohnsitzland für einen Zeitraum von bis zu 2 Jahren ab dem Tag der Arbeitsaufnahme Steuern zahlen.

    Sie müssen jedoch alle der folgenden Bedingungen erfüllen:

    • Sie halten sich im Beschäftigungsland für Ihre Arbeit als Professor, Lehrer oder Dozent auf.
    • Im Beschäftigungsland lehren oder forschen Sie an einer Universität oder einer anderen offiziell anerkannten Bildungseinrichtung.
    • Wissenschaftliche Forschung sollte dem Gemeinwohl dienen, nicht in erster Linie dem persönlichen Nutzen eines Einzelnen.
    • Sie wohnen während der Zeit, in der Sie dort arbeiten, nicht im Beschäftigungsland.

    Diese Regelung gilt für staatliche und private Bildungseinrichtungen, die von den Niederlanden offiziell anerkannt sind, und für alle Stufen (Grund- und weiterführende Schulen, Berufs- und weiterführende Schulen, höhere Berufsausbildung, Hochschulausbildung und Universitätsausbildung). Fragen Sie Ihre Bildungseinrichtung, ob sie von den Niederlanden offiziell anerkannt ist.

    Wenn Sie die Vergütung aus Ihrem Arbeitsland erhalten, gelten die unter "Sie sind vorübergehend beschäftigt" oder, wenn Sie für eine Behörde arbeiten, "Sie arbeiten für die Behörde" genannten Regeln.

  • Sie arbeiten in einem internationalen Gewerbegebiet

    Sind Sie bei einem Unternehmen im Arbeitsverhältnis beschäftigt, das in einem Gewerbegebiet an der Grenze zwischen den Niederlanden und Deutschland angesiedelt ist? Wenn ja, müssen Sie Ihren Lohn in dem Land versteuern, in dem Sie sozialversicherungspflichtig versichert sind. Wenn Sie in den Niederlanden sozialversichert sind, zahlen Sie in den Niederlanden Steuern. Wenn Sie in Deutschland sozialversichert sind, zahlen Sie in Deutschland Steuern.

    Auf Grenzinfopunkt, erfahren Sie , wo Sie sozialversichert sind.

  • Sie arbeiten für einen ausländischen Arbeitgeber

    Sie leben in den Niederlanden und arbeiten in Deutschland für einen Arbeitgeber mit Sitz außerhalb Deutschlands? Oder leben Sie in Deutschland und arbeiten in den Niederlanden für einen Arbeitgeber mit Sitz außerhalb der Niederlande? Wenn ja, dann müssen Sie Ihren Lohn im Beschäftigungsland versteuern. Wenn Sie sich jedoch nicht länger als 183 Tage innerhalb einer Periode von 12 Monaten im Beschäftigungsland aufhalten, dann zahlen Sie Steuern in Ihrem Wohnsitzland, es sei denn, Sie werden in das Beschäftigungsland ausgeliehen, entsandt oder abgeordnet. Oder wenn Sie für eine Betriebsstätte in Ihrem Beschäftigungsland arbeiten.

  • Rente, Leibrente oder Leistung

    Leben Sie in Deutschland, und haben Sie eine Rente, Leibrente oder Sozialleistung aus den Niederlanden, weil Sie dort gearbeitet haben? Oder umgekehrt? Dann müssen Sie normalerweise in Ihrem Wohnsitzland Steuern zahlen.

    Es ist auch von einer Rente oder Leibrente aus Ihrem Beschäftigungsland die Rede, wenn Sie Ihre Rente oder Leibrente in Ihrem Beschäftigungsland aufgebaut haben und diese danach an einen Versicherer in Ihrem Wohnsitzland übertragen haben.

    Sie erhalten mehr als 15.000 € jährlich

    Wenn der Gesamtbetrag Ihrer Renten, Pensionen oder sonstigen Leistungen 15.000 € jährlich übersteigt, müssen Sie in dem Land Steuern zahlen, aus dem das Einkommen stammt.

    Bei der Berechnung der 15.000 €-Grenze werden die folgenden Punkte nicht berücksichtigt:

    • Ihre staatliche Rente
    • Ihre Sozialversicherungsleistung (ab dem 1. Januar 2023)
      Wenn Sie AOW- oder Anw-Leistungen erhalten, werden diese bei der Berechnung der 15.000 €-Grenze berücksichtigt.
    • Sie leben seit dem 12. April 2012 ununterbrochen in Deutschland.
      Der niedrigere Steuersatz endet, wenn Sie nicht mehr in Deutschland leben.
    • Sie erhalten eine Rente oder Leibrente aus den Niederlanden.
      Der niedrigere Steuersatz gilt nicht für Sozialversicherungsleistungen, staatliche Renten, Abfindungen von Renten oder Leibrenten oder andere Einkünfte aus den Niederlanden.
    • Sie haben diese Einkünfte in Deutschland im Jahr 2015 und davor versteuert.
      Der niedrigere Steuersatz gilt nicht für AOW-, WIA-, WAO- oder Wajong-Leistungen.
    • Sie erhalten mehr als 15.000 € an Renten, Leibrenten oder Sozialversicherungsleistungen aus den Niederlanden.
      Ihre AOW-, WIA-, WAO- und Wajong-Leistungen werden bei der Berechnung der 15.000 €-Grenze berücksichtigt.
    • Ihre Rente oder Leibrente begann vor dem 1. Januar 2016.
      Sie müssen mindestens 1 Auszahlung Ihrer Rente oder Leibrente vor dem 1. Januar 2016 erhalten haben.

    Die folgende Tabelle zeigt den maximalen Steuersatz, den Sie zahlen müssen.

    Maximaler Steuersatz
    Jahr Sie zahlen maximal
    2016 10 %
    2017 10 %
    2018 15 %
    2019 20 %
    2020 25 %
    2021 30 %
  • Ausgleichsregelung, wenn Sie in Deutschland Steuern zahlen

    Die Höhe der Steuern, die Sie auf Ihre Einkünfte zahlen, ist von Land zu Land unterschiedlich. Da Sie in den Niederlanden Ihre Abzüge (Hypothekenzinsen Eigentumswohnung, personengebundener Abzug) in Anspruch nehmen können, zahlen Sie in den Niederlanden möglicherweise weniger Einkommensteuer und Sozialversicherungsbeiträge als in Deutschland.

    Daher wurde zwischen den Niederlanden und Deutschland eine Ausgleichsregelung vereinbart. Wenn Sie im Arbeitsverhältnis arbeiten, können Sie diese Differenz ausgleichen, indem Sie die Ausgleichsregelung in Ihrer Steuererklärung beantragen. In Ihrem endgültigen Bescheid ist dann die Höhe des Ausgleichs angegeben, den Sie erhalten werden. Wenn Sie Unternehmer oder Rentner sind, können Sie die Weitergaberegelung in Ihrer Steuererklärung beantragen.

    Der Betrag des Ausgleichs ist die Differenz zwischen:

    • der deutsche Steuer (einschließlich Solidaritätszuschlag) auf Ihr Arbeitseinkommen, gegebenenfalls zuzüglich der in den Niederlanden zu zahlenden Steuern und Sozialversicherungsbeiträge
    • den Steuern und Sozialversicherungsbeiträgen, die Sie auf Ihr Arbeitseinkommen in den Niederlanden zahlen würden

    Die Rückstellungsregelung

    Sie können sich auch für die Rückstellungsregelung entscheiden. Die Abzüge, die Sie jetzt nicht von der niederländischen Steuer absetzen können, werden dann für ein späteres Jahr aufbewahrt.

  • Umrechnung eines deutschen Lohns in einen niederländischen Lohn

    Wenn Sie deutschen Lohn haben, müssen Sie diesen erst in niederländischen Lohn umrechnen, bevor Sie die Steuererklärung abgeben können. Verwenden Sie dazu unser Tool Umrechnung eines belgischen oder deutschen Lohns in einen niederländischen Lohn. Sie müssen den niederländischen Lohn, den Sie mit diesem Tool berechnen, in Ihrer Steuererklärung angeben.

  • Der Text des Steuerabkommens zwischen Deutschland und den Niederlanden

    Lesen Sie den vollständigen Text des Steuerabkommens zwischen Deutschland und den Niederlanden (auf Niederländisch).