Das Steuerabkommen mit Belgien
Sie leben in den Niederlanden und Sie haben Einkünfte aus Belgien? Oder leben Sie in Belgien und Sie haben Einkünfte aus den Niederlanden? Das Steuerabkommen zwischen den Niederlanden und Belgien enthält Regeln und Vereinbarungen darüber, wo Sie in Ihrer Situation Steuern zahlen. Die Vereinbarungen im Steuerabkommen sind verbindlich und haben immer Vorrang vor der nationalen Gesetzgebung in den Niederlanden oder Belgien.
Für Belgien gilt ebenfalls das multilaterale Steuerabkommen (das so genannte multilaterale Instrument). Dieses Instrument ersetzt oder ändert bestimmte Teile des Steuerabkommens zwischen den Niederlanden und Belgien. Mehr dazu erfahren Sie auf rijksoverheid.nl.
Möglicherweise müssen Sie in Belgien und in den Niederlanden eine Steuererklärung abgeben.
Sie zahlen Steuern in dem Land, in dem Sie arbeiten
Das Abkommen vermeidet, dass Sie zweimal Steuern zahlen, aber auch, dass Sie in beiden Ländern keine Steuern zahlen. Sie zahlen also entweder in Belgien oder in den Niederlanden Steuern auf Ihr Einkommen. Die Hauptregel ist, dass Sie in dem Land Steuern zahlen, in dem Sie arbeiten (Ihr Beschäftigungsland). Lesen Sie unten über die Ausnahmen.
Auf dieser Seite:-
Sie sind vorübergehend in den Niederlanden oder Belgien im Lohnverhältnis beschäftigt
Sie sind vorübergehend in den Niederlanden oder Belgien im Lohnverhältnis beschäftigt
Leben Sie in den Niederlanden und versteuern Sie Ihren Lohn in den Niederlanden? Und werden Sie für Ihren niederländischen Arbeitgeber vorübergehend in Belgien arbeiten? In diesem Fall zahlen Sie weiterhin Steuern in den Niederlanden. Diese Regel gilt auch umgekehrt, d.h. wenn Sie in Belgien wohnen, Ihren Lohn in Belgien versteuern und vorübergehend für Ihren belgischen Arbeitgeber in den Niederlanden arbeiten werden. Sie zahlen dann weiterhin Steuern in Belgien.Sie müssen aber diese Bedingungen erfüllen:
- Sie bleiben nicht länger als insgesamt 183 Tage in 12 Monaten für Ihre Arbeit im Beschäftigungsland.
Die Periode von 12 Monaten muss nicht innerhalb eines Kalenderjahres liegen. Die maximale Anzahl von Tagen muss auch nicht aufeinanderfolgend sein. Gewöhnliche Arbeitsunterbrechungen mit einem Aufenthalt im Beschäftigungsland, wie zum Beispiel Krankheitstage, Wochenenden und Nationalfeiertage, zählen ebenfalls zu der Gesamtzahl von 183. - Sie arbeiten im Beschäftigungsland nicht im Auftrag einer Betriebsstätte Ihres Arbeitgebers.
Ihr Arbeitgeber hat eine Betriebsstätte, wenn er in Ihrem vorübergehenden Beschäftigungsland ständig über einen Betriebsraum, wie zum Beispiel eine Fabrik, eine Werkstatt, ein Lager oder einen Verkaufsraum, verfügt.
Wenn Sie sich länger als 183 Tage in Belgien aufhalten oder die belgische Betriebsstätte Ihre Lohnkosten übernimmt, müssen Sie Ihren Lohn in Belgien versteuern.
- Sie bleiben nicht länger als insgesamt 183 Tage in 12 Monaten für Ihre Arbeit im Beschäftigungsland.
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Sie arbeiten für ein Unternehmen Ihres Arbeitgebers
Hat Ihr Arbeitgeber Sie gebeten, in die Niederlande oder nach Belgien zu gehen, um dort vorübergehend für eine Gesellschaft seines Unternehmens zu arbeiten, zum Beispiel eine Tochtergesellschaft? Wenn ja, müssen Sie den Lohn, den Sie für diese Arbeit erhalten, in dem Land versteuern, in dem die (Tochter)Gesellschaft ihren Sitz hat.
Unter 'für das Unternehmen Ihres Arbeitgebers arbeiten' verstehen wir, dass diese (Tochter)Gesellschaft selbst den Lohn an Sie zahlt, oder dass Ihr Arbeitgeber die Lohnkosten an diese (Tochter)Gesellschaft weitergibt.
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Sie arbeiten für den Staat
Wenn Sie für den Staat arbeiten, zahlen Sie Steuern auf das Einkommen, das Sie aus dieser Arbeit in dem Land verdienen, in dem Sie für den Staat arbeiten. Dabei spielt es keine Rolle, in welchem Land Sie leben.
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Sie arbeiten im Bildungswesen
Leben Sie in den Niederlanden und werden Sie in Belgien im Bildungswesen arbeiten? Oder leben Sie in Belgien und werden Sie in den Niederlanden im Bildungswesen arbeiten? Wenn ja, müssen Sie für maximal 2 Jahre ab dem Tag der Arbeitsaufnahme Steuern in Ihrem Wohnsitzland zahlen.
Sie müssen jedoch alle der folgenden Bedingungen erfüllen:
- Sie halten sich im Beschäftigungsland für Ihre Arbeit als Professor, Lehrer oder Dozent auf, aber Sie wandern nicht in dieses Land aus.
- Im Beschäftigungsland lehren oder forschen Sie an einer Universität oder einer anderen offiziell anerkannten Bildungseinrichtung. Die wissenschaftliche Forschung muss im Interesse der Allgemeinheit liegen und darf nicht in erster Linie dem persönlichen Nutzen einer Person dienen.
- Sie wohnen während der Zeit, in der Sie dort arbeiten, nicht im Beschäftigungsland.
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Sie arbeiten an Bord eines Schiffes oder Luftfahrzeugs
Arbeiten Sie an Bord eines Schiffes oder Luftfahrzeugs im internationalen Verkehr, oder an Bord eines Binnenschiffes? Wenn ja, zahlen Sie Steuern in dem Land, in dem das Unternehmen ansässig ist (Belgien oder die Niederlande).
Für diese Arbeit gilt eine 'ausschließliche Quellenstaatbesteuerung'. Das bedeutet, dass das Land, in dem sich die Geschäftsführung der Gesellschaft befindet, das Einkommen besteuern kann. Im anderen Land werden diese Einkünfte bei der Ermittlung des Steuersatzes für alle anderen gegebenenfalls in diesem Land zu besteuernden Einkünfte berücksichtigt. Dies wird als Progressionsvorbehalt bezeichnet. In den Niederlanden werden diese ausländischen Einkünfte auch bei der Gewährung von einkommensabhängigen Zulagen berücksichtigt.
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Sie arbeiten als Freiberufler
Wenn Sie in den Niederlanden leben, zahlen Sie in den Niederlanden Steuern auf Ihre Einkünfte als Freiberufler. Wenn Sie aber eine feste Basis in Belgien haben, wie zum Beispiel ein Büro oder ein Geschäft, dann sind die Einkünfte aus dieser Basis in Belgien steuerpflichtig. Diese Regel gilt auch umgekehrt, also wenn Sie in Belgien leben und eine 'feste Basis' in den Niederlanden haben.
Wenn Sie in Ihrem Wohnsitzland eine Steuerbefreiung haben, kann das Land, in dem Sie arbeiten, trotzdem Steuern auf Ihr Einkommen erheben. In diesem Fall müssen Sie also eine Steuererklärung im Land Ihrer Beschäftigung abgeben. Rufen Sie das SteuerTelefon Ausland an, wenn Sie wissen möchten, ob Sie in den Niederlanden von der Steuer für Ihre freiberuflichen Einkünfte befreit sind.
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Sie arbeiten als Künstler
Leben Sie in den Niederlanden? Und erbringen Sie persönlich eine künstlerische Leistung als Künstler in Belgien und erhalten Sie dafür ein Honorar? Wenn ja, zahlen Sie normalerweise Steuern in Belgien. Dies gilt auch, wenn jemand anderes als Sie das Honorar erhält, zum Beispiel der Leiter der Gesellschaft, für die Sie arbeiten. Diese Regel gilt auch umgekehrt, d.h. wenn Sie in Belgien leben und als Künstler in den Niederlanden arbeiten.
Wenn mindestens 30 % Ihrer Aktivitäten von oder im Auftrag des Staates Ihres Wohnsitzlandes finanziert werden, zahlen Sie Steuern in Ihrem Wohnsitzland. Dies ist zum Beispiel der Fall, wenn das Orchester oder die Theatergruppe, der Sie angehören, einen Zuschuss erhält.
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Rente, Leibrente oder Leistung
Leben Sie in den Niederlanden und erhalten Sie eine Rente, Leibrente oder eine Sozialversicherungsleistung aus Belgien? Oder leben Sie in Belgien und erhalten Sie eine Rente, Leibrente oder Sozialversicherungsleistung aus den Niederlanden? Wenn ja, müssen Sie diese Leistungen normalerweise in Ihrem Wohnsitzland versteuern. Eine Ausnahme gilt, wenn Ihre Leistungen zusammen mehr als 25.000 € pro Jahr betragen.
Eine Rente oder Leibrente aus Ihrem Arbeitsland liegt auch dann vor, wenn Sie Ihre Rente oder Leibrente in Ihrem Arbeitsland erworben und dann an einen Versicherer in Ihrem Wohnsitzland übertragen haben.
Die 25.000 € Grenze
Liegt der Gesamtbetrag aller Ihrer Leistungen (einschließlich Ihrer AOW (Altersrente) oder Anw (Leistung aufgrund des niederländischen Hinterbliebenengesetzes) über 25.000 € pro Jahr? Wenn ja, dann müssen Sie in den folgenden Fällen in dem Land, in dem Sie die Leistung erhalten, Steuern zahlen:
- Sie hatten beim Erwerb Ihrer Leistung einen Steuervorteil in dem Land, in dem Sie die Leistung erworben haben (Ihr Beschäftigungsland) einen Steuervorteil. Dies ist für den Erwerb Ihres AOW oder Anw nicht relevant.
- Sie zahlen auf Ihre Leistung nicht den normalen Steuersatz, der für ehemaliges Arbeitseinkommen gilt. Oder Sie versteuern weniger als 90 % Ihrer Leistung in Ihrem Wohnsitzland.
Wichtig!
Fielen Sie vor 2003 unter die Grenzgängerregelung? Wenn ja, dann haben Sie keinen Steuervorteil in Belgien erhalten, als Sie Ihre belgische Rente aufgebaut haben. Sie haben dann in den Niederlanden Steuern gezahlt Ab 2003 haben Sie in Belgien einen Steuervorteil, denn ab diesem Zeitpunkt zahlen Sie in Belgien Steuern. Das bedeutet, dass Sie Ihre Rentenleistungen in einen Teil vor 2003 und einen Teil nach 2003 aufteilen müssen.Ablösung der Rente oder Leibrente
Wenn Sie das Recht auf Ihre Rente oder Leibrente abgelöst haben, zahlen Sie die Steuer auf die Ablösung in dem Land, in dem Sie zuvor die Prämien für den Aufbau dieses Rechts von Ihrem Einkommen abgesetzt haben.
Leistungen der sozialen Sicherheit
Leben Sie in den Niederlanden und erhalten Sie eine Leistung aus Belgien im Zusammenhang mit Entlassung, Krankheit oder Behinderung? Und ist diese Leistung nicht als Rente zu betrachten? Dann zahlen Sie in Belgien über einen Zeitraum von 1 Jahr Steuern. In diesem Fall müssen Sie in Belgien beschäftigt sein und dort Lohnsteuer zahlen.
Wenn Sie nach diesem 1. Jahr zusätzlich zu Ihrer Leistung noch Arbeitseinkommen aus demselben Arbeitsverhältnis haben, dann zahlen Sie auch nach diesem Jahr Steuern in Belgien. Erst ab dem Zeitpunkt, an dem Sie neben der Leistung kein Arbeitseinkommen mehr beziehen, müssen Sie die Leistung in den Niederlanden versteuern.
Diese Regel gilt auch in umgekehrter Richtung, also wenn Sie in Belgien leben.
Staatliche Rente
Sie zahlen Steuern auf Ihre staatliche Rente in dem Land, in dem Sie für den Staat gearbeitet haben. Wenn Sie jedoch Staatsangehöriger des Landes sind, in dem Sie Ihren Wohnsitz haben, dann müssen Sie die staatliche Rente aus dem anderen Land trotzdem in Ihrem Wohnsitzland versteuern.
Beispiel
Sie haben die niederländische Staatsangehörigkeit und leben auch in den Niederlanden. Sie erhalten eine staatliche Rente aus Belgien. In diesem Fall müssen Sie diese Rente in den Niederlanden versteuern. Wenn Sie nicht die niederländische Staatsbürgerschaft haben, müssen Sie in Belgien Steuern zahlen. -
Ausgleichsregelungen für niederländische Grenzgänger
Sie leben in den Niederlanden und zahlen in Belgien Steuern auf Ihr Arbeitseinkommen in Belgien? Wenn ja, haben Sie möglicherweise Anspruch auf einen finanziellen Ausgleich durch die Niederlande.
Allgemeine Ausgleichsregelung
Die allgemeine Ausgleichsregelung bietet einen Ausgleich für den Verlust bestimmter Abzüge, die Sie erhalten würden, wenn Sie in den Niederlanden arbeiten würden, wie zum Beispiel das Absetzen von Hypothekenzinsen oder ein persönliches Budget. Sie können auch einen Ausgleich für die Steuerermäßigungen Ihres nicht oder gering verdienenden Steuerpartners erhalten.
Sie haben Anspruch auf einen allgemeinen Ausgleich, wenn Sie Belohnungen oder ein Arbeitseinkommen in Belgien haben.
Besondere Ausgleichsregelung für Grenzgänger
Sie haben Anspruch auf einen besonderen Ausgleich, wenn Sie am 31. Dezember 2002 unter die sogenannte Grenzgängerregelung fielen.
Sie haben keinen Anspruch mehr auf einen besonderen Ausgleich, wenn Sie den Arbeitgeber wechseln oder wenn sich Ihr Einkommen durch die Abschaffung der Grenzgängerregelung nicht verringert hat.
Wechseln Sie den Arbeitgeber, zum Beispiel aufgrund einer Firmenübernahme oder Fusion? Oder sind Sie unfreiwillig entlassen worden und haben innerhalb von 6 Monaten ein neues Arbeitsverhältnis in Belgien gefunden? Dann haben Sie weiterhin Anspruch auf einen besonderen Ausgleich. Dies gilt auch, wenn Sie Ihr Arbeitsverhältnis in Belgien nach einer Entsendung in ein anderes Land für maximal 12 Monate wiederaufnehmen.
Wie bekomme ich einen allgemeinen oder besonderen Ausgleich?
Beantragen Sie den Ausgleich in einem vorläufigen Bescheid oder in Ihrer Steuererklärung.
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Umrechnung eines belgischen Lohns in einen niederländischen Lohn
Wenn Sie belgischen Lohn haben, müssen Sie diesen erst in niederländischen Lohn umrechnen, bevor Sie die Steuererklärung abgeben können. Verwenden Sie dazu unser Tool Umrechnung eines belgischen oder deutschen Lohns in einen niederländischen Lohn. Sie müssen den niederländischen Lohn, den Sie mit diesem Tool berechnen, in Ihrer Steuererklärung angeben.
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Der Text des Steuerabkommens zwischen den Niederlanden und Belgien
Lesen Sie den Text des Steuerabkommens zwischen den Niederlanden und Belgien (auf Niederländisch).
Lesen Sie den Text des multilateralen Steuerabkommens (auf Niederländisch).