Ihre Sozialversicherung wenn Sie auswandern

Jeder, der in den Niederlanden wohnt oder arbeitet, ist sozialversicherungspflichtig. Wenn Sie auswandern, hat dies Auswirkungen auf Ihre Sozialversicherung.

Auf dieser Seite:

  • Sie zahlen Beiträge bis zum Auswanderungsdatum

    Waren Sie im Jahr Ihrer Auswanderung in den Niederlanden pflichtversichert? Wenn ja, dann zahlen Sie in diesem Jahr den Beitrag bis zum Auswanderungsdatum. Sie zahlen den Beitrag auf Ihr Einkommen in Box 1.

    Der Beitrag zu den Abgabenermäßigungen wird ebenfalls berechnet. Im Jahr der Auswanderung haben Sie Anspruch auf den Teil der Abgabenermäßigungen, der sich auf die Sozialversicherungsbeiträge bezieht. Die Beitragsanteile der Abgabenermäßigungen werden zeitproportional berechnet.

  • Sie haben nach der Auswanderung kein niederländisches Einkommen mehr

    Wenn Sie nach der Auswanderung kein niederländisches Einkommen mehr haben, sind Sie nicht mehr sozialversichert in den Niederlanden. Sie müssen keine Beiträge mehr zahlen. Sie haben aber auch keinen Anspruch mehr auf Leistungen und/oder Regelungen nach dem Allgemeines Hinterbliebenengesetz (Anw) und Gesetz über die Langzeitpflege (Wlz). Dies gilt nicht für Entsandte und Familienangehörige von entsandten niederländischen Diplomaten und anderen Beamten.

    Eventuell können Sie sich bei der Soziale Verzekeringsbank (SVB) freiwillig nach dem Allgemeinen Altersgesetz (AOW) und dem Allgemeinen Hinterbliebenengesetz (Anw) versichern.

  • Sie haben noch niederländisches Einkommen

    Sie wohnen nicht in den Niederlanden, haben aber ein Einkommen aus den Niederlanden. Wenn ja, dann können Sie unter bestimmten Voraussetzungen weiterhin sozialpflichtversichert bleiben in den Niederlanden. In den folgenden Fällen sind Sie pflichtversichert:

    • Sie sind in den Niederlanden beschäftigt, und Sie zahlen in den Niederlanden Lohnsteuer auf Ihr Einkommen. Sie üben diese Tätigkeit also nur in den Niederlanden aus. Sie bleiben auch dann versichert, wenn Sie aufgrund von Krankheit, Schwangerschaft, Unfall, Arbeitslosigkeit, bezahltem Urlaub, Streik oder Aussperrung vorübergehend nicht arbeiten.
    • Sie arbeiten als Selbständiger nur in den Niederlanden.
    • Sie gehören zum Personal eines Transportmittels eines niederländischen Unternehmens, zum Beispiel in der Binnen- und Rheinschifffahrt. Weitere Voraussetzungen sind, dass Sie nicht nur in Ihrem Wohnsitzland arbeiten und nicht in einer ausländischen Niederlassung oder einer ausländischen ständigen Vertretung eines niederländischen Unternehmens tätig sind.

    Auch in einigen anderen besonderen Situationen bleiben Sie weiterhin sozialpflichtversichert in den Niederlanden. Zum Beispiel:

    • Sie werden als Militär- oder anderer Beamter entsandt.
    • Sie werden als Arbeitnehmer mit einer Entsendungsbescheinigung entsandt. Dies ist eine Bescheinigung der SVB, aus der hervorgeht, dass Sie während Ihrer Entsendung in den Niederlanden sozialversichert sind.
  • Sie erhalten AOW nach der Auswanderung

    Nach Ihrer Auswanderung bauen Sie keine AOW-Leistung mehr auf. Wenn Sie das AOW-Eintrittsalter erreichen, haben Sie jedoch weiterhin Anspruch auf die AOW-Leistung, die Sie zuvor aufgebaut haben. Die Leistung ist niedriger, als wenn Sie bis zu Ihrem AOW-Eintrittsalter pflichtversichert sind. Lesen Sie mehr auf rijksoverheid.nl unter Bouw ik AOW op als ik in het buitenland ga wonen of werken? (Werde ich AOW aufbauen, wenn ich im Ausland wohne oder arbeite?, nur auf Niederländisch verfügbar)

  • Sie werden in ein anderes Land entsandt

    Wenn Sie von den Niederlanden in ein anderes Land entsandt werden, bleiben Sie auf Antrag bis zu 2 Jahre lang bei den niederländischen Sozialversicherungssystemen versichert. Dies ist nur möglich, wenn Sie entsandt werden in ein EU-Land oder in ein Land mit einem Sozialversicherungsabkommen mit den Niederlanden. Lesen Sie die Informationen auf der Website der SVB.

  • Berechnung der Beiträge

    Die Sozialversicherungsbeiträge werden auf die Beitragseinnahmen berechnet. Weitere Informationen erhalten Sie beim SteuerTelefon Ausland.

  • Zvw-Auslandsbeitrag

    Wohnen Sie in einem Vertragsland und benötigen Sie oder Ihre Familienangehörigen dort medizinische Versorgung? Dann kann dieses Land die Kosten für diese medizinische Versorgung von den Niederlanden zurückfordern. Die Zentrale Verwaltungsstelle (CAK) in den Niederlanden kann Ihnen dann eine Rechnung über einen Beitrag zu diesen Kosten schicken. Dies ist der Zvw-Auslandsbeitrag.