Ich beziehe eine Rente aus Deutschland – was sollte ich wissen?

Klicken Sie auf Ihre Frage zu Ihrer Rente aus Deutschland (deutsche Rente), und lesen Sie die Antwort.

  • Was ist eine Rente aus Deutschland?

    Eine Rente aus Deutschland ist eine Rente, die Sie in Deutschland erworben haben. Oft erhalten Sie diese Rente auch aus Deutschland. Sie können diese Rente auch über einen niederländischen Versicherer beziehen, wenn Sie diese Rente aus Deutschland auf diesen Versicherer übertragen haben. Sie müssen diese Rente also nicht wörtlich aus Deutschland beziehen.
  • Welche deutsche Rente habe ich?

    In Deutschland gibt es 4 Gruppen von Renten:
    • gesetzliche Rente
      Das ist zum Beispiel eine Rente im Rahmen des deutschen Sozialrechts, wie:
      • Altersrente (vergleichbar mit der niederländischen AOW)
      • deutsche Hinterbliebenenrente
    • staatliche Rente
      Sie erhalten diese Rente oder Pension, wenn Sie im öffentlichen Dienst gearbeitet haben.
    • Betriebsrente
      Sie erhalten diese Rente, wenn Sie für ein deutsches Unternehmen gearbeitet haben.
    • Leibrente
      Dabei handelt es sich um Bezüge aus einer Leibrentenversicherung.
  • Ich wohne in den Niederlanden - wo gebe ich meine deutsche Rente an?

    Sie geben Ihre deutsche Rente in den Niederlanden an. Sie müssen in Deutschland keine Steuererklärung abgeben, wenn Sie dies beim deutschen Finanzamt beantragen. Wie das funktioniert, erfahren Sie unter In welchem Land muss ich meine deutsche Rente angeben?
  • In welchem Land zahle ich Steuern auf meine deutsche Rente?

    Für Ihre Rente, Leibrente oder Sozialversicherungsleistung aus Deutschland zahlen Sie in der Regel in den Niederlanden Steuern. Manchmal zahlen Sie in Deutschland Steuern auf Ihre deutsche Rente.
  • Ich zahle in Deutschland Steuern - welcher Teil meiner Rente ist steuerfrei?

    In den folgenden Fällen müssen Sie in Deutschland Steuern zahlen:
    • Sie erhalten eine deutsche staatliche Rente und Sie haben nicht die niederländische Staatsangehörigkeit.
      Wichtig: Eine VBL-Rente ist keine staatliche Rente, sondern eine Betriebsrente der Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder (VBL) für ehemalige Beschäftigte im öffentlichen Dienst.
    • Der Gesamtbetrag Ihrer deutschen Renten, Pensionen und Leistungen übersteigt 15.000 €. Ihre staatliche Rente und Ihre Sozialversicherungsleistung werden bei der Berechnung der 15.000 €-Grenze nicht berücksichtigt.
    • Sie erhalten Sozialversicherungsleistungen aus Deutschland.
    • Sie erhalten eine Rückkaufsumme einer Rente oder Leibrente aus Deutschland.

    Ihre staatliche Rente ist in Deutschland teilweise steuerfrei

    Ihr 1. Rentenjahr bestimmt den Prozentsatz Ihrer gesetzlichen Rente, der in Deutschland steuerfrei ist. Mit diesem Prozentsatz berechnet das deutsche Finanzamt Ihren Grundfreibetrag im ersten vollen Rentenjahr. In der folgenden Tabelle steht hinter Ihrem 1. Rentenjahr, welcher Prozentsatz Ihrer gesetzlichen Rente in Deutschland steuerfrei ist.

    Tabelle: Steuerfreier Anteil der gesetzlichen Rente
    1. Rentenjahr Steuerfreier Anteil
    2016 28%
    2017 26%
    2018 24%
    2019 22%
    2020 20%
    2021 19%

    Ab 2021 reduziert das deutsche Finanzamt den steuerfreien Anteil jedes Jahr um 1%.

    Ihre Betriebsrente kann auch in Deutschland teilweise steuerfrei sein

    Müssen Sie Ihre Betriebsrente in Deutschland versteuern, und erhalten Sie diese Betriebsrente zusätzlich zu Ihrer gesetzlichen Rente? Dann ist auch Ihre Betriebsrente teilweise steuerfrei.

    Die Höhe des steuerfreien Anteils hängt von Folgendem ab:

    • der Art der Zusatzrente
    • dem Jahr, in dem die Betriebsrente begonnen hat
    • Ihrem Alter zu dem Zeitpunkt, zu dem Sie die Rente erstmals bezogen haben

    Weitere Informationen finden Sie auf der Website vom Finanzamt Neubrandenburg.

  • Keine Jahresübersicht erhalten - kann ich eine Jahresübersicht anfordern?

    In der Regel erhalten Sie von Ihrem deutschen Rentenversicherungsträger eine Jahresübersicht. Haben Sie keine Jahresübersicht erhalten? Für 'Versichertenrenten' können Sie eine Jahresübersicht bei Deutsche Rentenversicherung (DRV) anfordern. Versichertenrenten sind z. B. eine (vorzeitige) Altersrente oder eine Erwerbsminderungsrente.
  • Zahle ich Volksversicherungsbeiträge und den Krankenversicherungsbeitrag?

    Wenn Sie in den Niederlanden wohnen, müssen Sie auf Ihre Rente aus Deutschland Volksversicherungsbeiträge (AOW, Anw und Wlz) und den Krankenversicherungsbeitrag (Zvw) zahlen. In den folgenden Fällen sind Sie in den Niederlanden pflichtversichert:

    • Sie haben nur eine Rente aus Deutschland.
    • Sie haben neben Ihrer deutschen Rente auch niederländisches Einkommen, zum Beispiel AOW (niederländische Altersrente) oder Gehalt.

    Welchen Beitragssatz der Volksversicherungen zahle ich?

    Die Volksversicherungsbeiträge sind ein Prozentsatz Ihres Beitragseinkommens. Siehe hier die Höhe der Beitragssätze, die Sie zahlen (auf Niederländisch).

    Welchen Beitragssatz der Krankenversicherung zahle ich?

    Der einkommensabhängige Krankenversicherungsbeitrag (Zvw-Beitrag) ist ein Prozentsatz Ihres Beitragseinkommens. Siehe hier die Höhe des Beitragssatzes Zvw, den Sie zahlen (auf Niederländisch).

    Keinen oder weniger Beiträge oder Krankenversicherungsbeitrag zahlen?

    Das ist in den folgenden Situationen möglich:

    • Sie erhielten bereits vor dem 1. Mai 2010 eine deutsche Rente und Sie zahlen noch immer in Deutschland Ihre Sozialversicherungsbeiträge. Sie zahlen dann keine Beiträge und keinen Krankenversicherungsbeitrag, wenn Sie grenzüberschreitend gearbeitet haben. Sie zahlen jedoch Beiträge und den Krankenversicherungsbeitrag, wenn Sie neben Ihrer deutschen Rente auch AOW bekommen.
    • Sie haben eine Befreiung von der Versicherungspflicht für AOW und Anw. Sie zahlen dann nur den Wlz-Beitrag und den Krankenversicherungsbeitrag.
    • Sie haben das AOW-Eintrittsalter (auf Niederländisch) erreicht. Sie zahlen dann keinen AOW-Beitrag mehr. Sie zahlen nur die Anw- und Wlz-Beiträge, sowie den Krankenversicherungsbeitrag.
    • Sie haben nur eine deutsche Rente, und Sie sind in Deutschland gesetzlich krankenversichert. In diesem Fall müssen Sie keinen Wlz-Beitrag und keinen Krankenversicherungsbeitrag zahlen. Bitte beantragen Sie bei der SVB eine Befreiung von der Beitragspflicht.

    Beantragung einer Zulage in Deutschland

    Wohnen Sie in den Niederlanden? In diesem Fall können Sie in Deutschland eine Zulage für den gezahlten Wlz-Beitrag und den Krankenversicherungsbeitrag beantragen. Laden Sie das 'Antragsformular Zulage' unter grensinfopunt.nl herunter. Füllen Sie dieses Formular aus und senden Sie es an die Deutsche Rentenversicherung (DRV).

    Sie müssen allerdings die folgenden Voraussetzungen erfüllen:

    • Sie haben für das Jahr, für das Sie die Zulage beantragen, eine Steuererklärung abgegeben.
    • Sie haben Ihre deutsche Rente in Ihrer Steuererklärung angegeben.
    • Sie haben einen endgültigen Bescheid über die Einkommenssteuer/ den Volksversicherungsbeitrag erhalten.
    • Sie haben einen Bescheid zum Krankenversicherungsbeitrag erhalten.

    Nachdem wir die Daten weitergegeben haben, erhalten Sie automatisch eine Nachricht von der DRV. Sie berechnet Ihre Zulage und zahlt Ihnen diese aus. Haben Sie noch Fragen? Wenden Sie sich dann an die DRV.