Checkliste für Auswanderung: Was muss ich beachten?

Werden Sie auswandern? Dann müssen Sie eine Menge erledigen. Mit dieser Checkliste behalten Sie den Überblick.

  • Stellen Sie sicher, dass Sie Ihr DigiD verwenden können. Und tun Sie dies, bevor Sie die Niederlande verlassen:

    Wenn Sie bereits ins Ausland umgezogen sind, können Sie den DigiD nur über einen Schalter beantragen. Wie das funktioniert, erfahren Sie unter Beantragung von DigiD aus dem Ausland.

  • Bitte melden Sie sich vor Ihrem Wegzug bei Ihrer Gemeinde ab. Heben Sie den Abmeldenachweis gut auf, da Sie den Nachweis bei mehreren Behörden vorlegen müssen. Lesen Sie mehr über die Abmeldung bei der Gemeinde (nur auf Niederländisch verfügbar).

    Melden Sie sich bei der ausländischen Gemeinde an, in der Sie künftig wohnen werden.

    Übermitteln Sie Ihre neue Adresse bei der niederländischen Gemeinde, bei der Sie sich abgemelden

    Ihre Gemeinde übermittelt uns Ihre neue Adresse.

    Kennen Sie Ihre neue Adresse noch nicht? Teilen Sie uns dann eine Postadresse oder die Adresse einer Kontaktperson mit.

    Ziehen Sie an eine andere Adresse im Ausland?

    Sind Sie schon ausgewandert, und ziehen Sie an eine andere Adresse im Ausland? Oder haben Sie bei Ihrer Auswanderung der Gemeinde keine vollständige Auslandsadresse übermittelt? Dann können Sie Ihre Adressänderung online mitteilen (nur auf Niederländisch verfügbar). Um sich anzumelden, benötigen Sie einen DigiD.

    Sie können uns Ihre Adressänderung im Ausland auch schriftlich übermitteln, mit dem Formular Adressänderung außerhalb der Niederlande (nur auf Niederländisch verfügbar).

    Oder senden Sie einen Brief an:

    Belastingdienst/Kennis- en Expertisecentrum Buitenland
    Afdeling Klantbeheer
    Postbus 2891
    6401 DJ Heerlen
    Nederland

    Wir werden Ihre schriftliche Adressänderung innerhalb von 10 Arbeitstagen bearbeiten. Oder innerhalb von 5 Arbeitstagen, wenn Sie uns Ihre Adressänderung online mitteilen.

  • Ein Auto ausführen

    Melden Sie Ihr Auto für die Ausfuhr beim RDW an. Damit beenden Sie sofort auch die Zulassung für Ihr Fahrzeug. Wie das genau funktioniert, erfahren Sie unter Fahrzeug mit einer niederländischen Zulassung ins Ausland überführen.

    Ist Ihr Fahrzeug bereits im Ausland? Hier erfahren Sie, wie Sie ein im Ausland befindliches Fahrzeug ausführen.

    Sie überführen einen gebrauchten Pkw, einen gebrauchten Lieferwagen oder ein gebrauchtes Motorrad ins Ausland? Dann können Sie unter bestimmten Bedingungen einen Teil der gezahlten BPM (Besteuerung von Personenkraftwagen und Krafträdern) zurückerstattet bekommen. Mehr dazu erfahren Sie unter Rückerstattung von BPM bei Export (auf Niederländisch).

    Das Auto längere Zeit nicht benutzen

    Möchten Sie Ihr Auto längere Zeit nicht benutzen? Was Sie dann machen müssen, erfahren Sie unter Ihr Auto vorübergehend nicht benutzen.

    Haben Sie noch Fragen? Rufen Sie das SteuerTelefon Auto an.

  • Sie ziehen in ein anderes EU-Land? Dann können Sie im Allgemeinen Ihr Übersiedlungsgut, auch Umzugsgut genannt, ohne Formalitäten mitnehmen.

    Ziehen Sie nicht in ein EU-Land? Reichen Sie dann beim Zoll eine Ausfuhranmeldung für Ihr Übersiedlungsgut ein. Dabei müssen Sie auch eine Inventarliste der Sachen, die Sie mitnehmen, abgeben. Ihr Umzugsunternehmen hilft Ihnen dabei.

    Bitte beachten Sie auch die Regeln für besondere Produkte und Haustiere.

    Haben Sie Fragen? Rufen Sie das ZollTelefon an.
  • Fast jeder, der in den Niederlanden lebt und/oder arbeitet, ist über Wlz oder Zvw für Krankheitskosten versichert. Das bleibt natürlich auch während Ihres Urlaubs im Ausland so.

    Aber werden Sie im Ausland leben, arbeiten oder studieren? Dann hängt es von Ihrer persönlichen Situation ab, ob Sie in den Niederlanden versichert bleiben.

    Mehr dazu erfahren Sie unter Krankenversicherung und Ausland und unter die Niederlande weltweit.
  • Erhalten Sie in den Niederlanden einen Krankenversicherungszuschlag, Mietzuschuss, Kinderbetreuungszuschlag oder ein kindgebundenes Budget? Überprüfen Sie vor Ihrem Wegzug, ob Sie und Ihre Verwandten im Ausland auch noch Anspruch darauf haben. Ihre Zuschläge basieren nämlich auf Ihrer Situation in den Niederlanden.

    Mehr dazu erfahren Sie unter Ich ziehe ins Ausland. Was sind die Folgen für meine Zuschläge?
  • Erhalten oder zahlen Sie monatlich Geld durch Ihren vorläufigen Steuerbescheid? Passen Sie diesen Bescheid dann an. Ihr vorläufiger Steuerbescheid basiert nämlich auf Ihrer Situation in den Niederlanden. Hier erfahren Sie, wie Sie den vorläufigen Steuerbescheid ändern.

    Wohnen Sie schon nicht mehr in den Niederlanden? Aber Sie haben doch noch Einkünfte aus den Niederlanden? Dann sind Sie ein ausländischer Steuerpflichtiger. Und für ausländische Steuerpflichtige gelten andere Regeln.
  • Sie können eine Online-Steuererklärung für das Jahr der Auswanderung abgeben. Mehr dazu erfahren Sie unter Wie gebe ich eine Steuererklärung ab, für das Jahr meiner Auswanderung oder Einwanderung?
  • Ziehen Sie aus den Niederlanden in ein anderes Land? Wenn ja, können Sie einen Steuerbescheid erhalten, den Sie vielleicht noch in Zukunft bezahlen müssen: das ist ein so genannter Aufschubbescheid. Sie müssen diesen Steuerbescheid nicht bezahlen, wenn Sie bestimmte Bedingungen erfüllen.
  • Haben Sie Einkünfte aus 2 Ländern? Dann zahlen Sie nicht in beiden Ländern Steuern auf diese Einkünfte. Das ist in Steuerabkommen festgelegt. Möglicherweise müssen Sie in 2 Ländern eine Steuererklärung einreichen. Lesen Sie mehr unter Zahle ich doppelte Steuern, wenn ich Einkünfte aus 2 Ländern habe?

    Erhalten Sie eine Rente, eine Leibrente oder eine sonstige Leistung aus den Niederlanden? In dem Fall ist es möglich, dass Sie dafür in den Niederlanden keine Steuern zahlen müssen. Beantragen Sie dies mit dem Formular Aanvraag Vrijstellingsverklaring voor loonbelasting en/of premie volksverzekeringen (Antrag auf Befreiung von Lohnsteuer und/oder Sozialversicherungsbeiträge, auf Niederländisch).
  • Haben Sie in dieser Wohnung gewohnt, bevor Sie ausgewandert sind? Lesen Sie mehr dazu unter Vorübergehend 2 Wohnungen (auf Niederländisch) und Vermögenswerte in Box 3.

    Haben Sie vorübergehend 2 Wohnungen, zum Beispiel weil Ihr altes Haus noch verkauft werden muss? Hier erfahren Sie mehr zum Zinsabzug für Ihre Hypothek (auf Niederländisch).

    Haben Sie eine (Ferien-) Wohnung in den Niederlanden? Dann zahlen Sie Einkommensteuer, auch wenn Sie nicht mehr in den Niederlanden leben.
Haben Ihnen diese Informationen geholfen?