Nicht einverstanden mit uns

Besteht zwischen Ihnen und uns eine Meinungsverschiedenheit? Möglicherweise kann diese durch Mediation beigelegt werden. Lesen Sie nach über Einspruch und Einspruch bei Gericht, Beweislast, Schadenersatz und die Spielregeln.

Mediation

Sind Sie von einem steuerrechtlichen, zollrechtlichen oder einem Streitfall im Bereich Zuschläge betroffen? Dann ist Mediation eine Option für Sie.

Beschwerden und Streitfälle

Sind Sie mit unserer Vorgehensweise unzufrieden? Dann können Sie eine Beschwerde einlegen. Außerdem ist es manchmal auch möglich, ein Zwangsgeld zu fordern.

Einwände und Appell

Sie können gegen unsere Entscheidung Einspruch einlegen, wenn hierfür die gesetzliche Möglichkeit besteht. Ist dies der Fall, weist der Bescheid Sie darauf hin.

Beweis

Auch in Steuerangelegenheiten gilt die Regel: „Wer etwas behauptet, muss auch den Beweis erbringen.” Lesen Sie mehr über das Thema: Beweis.

Entschädigung

Haben Sie als unmittelbare Folge eines unrechtmäßigen Handelns des Finanzamts einen (materiellen) Schaden erlitten? In diesem Fall können Sie einen Antrag auf Schadenersatz stellen.

Regeln

Bei der Bearbeitung Ihrer Steuerangelegenheiten berücksichtigen wir stets eine Reihe allgemeiner Richtlinien. Dies nennen wir die „Grundsätze einer ordnungsgemäßen Verwaltung“.

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