Voraussetzungen für den Gebrauch von E-Mail

In bestimmten Fällen können Sie per E-Mail mit dem Finanzamt kommunizieren. Dies ist an die folgenden Voraussetzungen gebunden:

  • Sie können uns nur dann eine E-Mail schicken, wenn Sie von uns eine E-Mailadresse erhalten haben. Wir verwenden keine allgemein gültige oder zentrale E-Mailadresse.
  • Wir geben nur E-Mailadressen preis, nachdem wir dies telefonisch mit Ihnen vereinbart haben. In diesem Telefongespräch geben wir Ihnen die E-Mailadresse bekannt, die Sie verwenden können.

Wichtiger Hinweis!

Ausschließlich Mitarbeiter eines Finanzamt- oder Zollamtbüros geben E-Mailadressen preis.

  • Wir beantworten Ihre E-Mail an die digitale Adresse, die Sie beim Versenden gebrauchen -  es sei denn, Sie geben deutlich an, dass wir zur Beantwortung eine andere digitale Adresse verwenden sollen.
  • E-Mailverkehr ist nicht ohnegleichen geeignet zum Austauschen von vertraulichen Informationen. Vermelden Sie daher keine persönlichen oder finanziellen Angaben in Ihrer E-Mail, ohne dies vorab mit einem unserer Mitarbeiter abgesprochen zu haben.
  • Wir reagieren innerhalb der Bürozeiten auf E-Mails.