Was sind Lohnabgaben?

Die Lohnabgaben setzen sich aus folgenden Abgaben zusammen:

  • Lohnsteuer
  • Einheitsversicherungsbeitrag
  • Arbeitnehmerversicherungsbeiträge
  • Einkommensabhängiger Krankenversicherungsbeitrag

Lohnsteuer

Sie behalten die Lohnsteuer vom Lohn ein. Die Lohnsteuer ist eine Vorsteuer auf die Einkommensteuer.

Einheitsversicherungsbeitrag

Einheitsversicherungen sind gesetzlich vorgeschriebene Sozialversicherungen, die Einwohner und Arbeitnehmer in den Niederlanden wohnhaften Personen gegen die finanziellen Folgen von Alter, Tod, besonderen Krankheitskosten oder Kindern versichern. Die Einheitsversicherungen bestehen aus:

  • dem Allgemeinen Altersrentengesetz (AOW)
  • dem Allgemeinen Hinterbliebenenrentengesetz (Anw)
  • dem Gesetz über die Langzeitpflege (Wlz)
  • dem Beitrag zum Allgemeinen Kinderzuschlagsgesetz (AKW).

Sie behalten den Einheitsversicherungsbeitrag vom Lohn ein und zahlen ihn an uns. Für das Allgemeine Kinderzuschlagsgesetz zahlen Sie keine Beiträge.

Arbeitnehmerversicherungsbeiträge

Arbeitnehmerversicherungen sind gesetzlich vorgeschriebene Sozialversicherungen, die Arbeitnehmer gegen die finanzielle Folgen von Krankheit, Erwerbsunfähigkeit und Arbeitslosigkeit versichern. Die Arbeitnehmerversicherungen bestehen aus:

  • dem Krankenversicherungsgesetz (ZW)
  • dem Gesetz über die Arbeitsunfähigkeitsversicherung (WAO)/dem Gesetz über Arbeit und Einkommen nach Arbeitsfähigkeitvermögen (WIA)
  • dem Arbeitslosigkeitsgesetz (WW).

Als Arbeitgeber gehen die Beiträge vollständig zu Ihren Lasten.

Einkommensabhängiger Krankenversicherungsbeitrag

Das Krankenversicherungsgesetz (Zvw) regelt eine Pflichtversicherung gegen Krankheitskosten. Aufgrund dieses Gesetzes muss ein Arbeitnehmer bei einem Krankenversicherer einen nominalen Beitrag zu seiner Krankenversicherung zahlen. Außerdem zahlen Sie uns für Ihren Arbeitnehmer einen Arbeitgeberzuschuss zur Krankenversicherung. In manchen Fällen bezahlen Sie Ihrem Arbeitnehmer einen Krankenversicherungsbeitrag. Der Oberbegriff für den Krankenversicherungsbeitrag und den Arbeitgeberzuschuss zur Krankenversicherung lautet 'einkommensabhängiger Krankenversicherungsbeitrag'.

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