Wann müssen Sie Lohnabgaben einbehalten?

Wenn Sie nicht in den Niederlanden ansässig sind und Mitarbeiter beschäftigen, die in den Niederlanden wohnen oder arbeiten, müssen Sie in manchen Fällen in den Niederlanden (einen Teil der) Lohnabgaben einbehalten.

Manche Lohnabgaben werden vom Lohn der Arbeitnehmer einbehalten (die Lohnsteuer und den Einheitsversicherungsbeitrag), manche müssen Sie selbst bezahlen (die Arbeitnehmerversicherungsbeiträge), und manche müssen Sie selbst einbehalten oder bezahlen (die einkommensabhängigen Krankenversicherungsbeiträge). Welche Lohnabgaben Sie einbehalten oder bezahlen müssen, hängt von verschiedenen Faktoren ab:

  • Lohnsteuer behalten Sie ein, wenn Ihr Arbeitnehmer in den Niederlanden Steuern für seinen Lohn bezahlen muss und Sie einbehaltungspflichtig sind. Steuerabkommen legen fest, ob Ihr Arbeitnehmer in den Niederlanden Steuern für sein Lohn bezahlen muss. In der niederländischen Gesetzgebung ist festgelegt, ob Sie einbehaltungspflichtig sind.
  • Einheitsversicherungsbeiträge behalten Sie ein, wenn Ihr Arbeitnehmer in den Niederlanden sozialversichert ist und Sie einbehaltungspflichtig sind. In Sozialversicherungsverordnung Nr. 883/2004, Sozialversicherungsabkommen oder nationalen Gesetzen ist festgelegt, ob Ihr Arbeitnehmer in den Niederlanden versichert ist. In der niederländischen Gesetzgebung ist festgelegt, ob Sie einbehaltungspflichtig sind.
  • Die Arbeitnehmerversicherungsbeiträge und den Arbeitgeberzuschuss zur Krankenversicherung (Zvw) müssen Sie als Arbeitgeber selbst bezahlen; den Krankenversicherungsbeitrag (Zvw) behalten Sie vom Lohn ein. In diesem Zusammenhang gilt nur 1 Kriterium: Ihr Arbeitnehmer ist in den Niederlanden sozialversichert. In Sozialversicherungsabkommen oder nationalen Gesetzen ist festgelegt, ob Ihr Arbeitnehmer in den Niederlanden versichert ist.

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