Welche Lohnabgaben müssen Sie einbehalten?
Wenn Sie zur Einbehaltung von Lohnabgaben verpflichtet sind, gilt das meistens für alle Lohnabgaben. In einigen Fällen brauchen Sie jedoch keine Lohnsteuer oder keine Beiträge zu den Sozialversicherungen einzubehalten.
Lohnsteuer
Ein Arbeitnehmer, der in den Niederlanden arbeitet, muss grundsätzlich in den Niederlanden Lohnsteuer entrichten. Um zu verhindern, dass ein Arbeitnehmer, der in den Niederlanden arbeitet, aber im Ausland wohnt, in beiden Ländern Steuern entrichten muss, haben die Niederlande mit einigen Ländern Steuerabkommen geschlossen. In einem solchen Abkommen ist festgelegt, ob Ihr Arbeitnehmer in den Niederlanden Steuern entrichten muss oder in dem Land, in dem er wohnt.
Insofern kann es sein, dass Sie für Ihren Arbeitnehmer in den Niederlanden keine Lohnsteuer abführen müssen. Weitere Informationen hierzu finden Sie unter Steuerabkommen.
Sozialversicherungen
Ein Arbeitnehmer, der in den Niederlanden arbeitet, aber im Ausland wohnt, kann in beiden Ländern sozialversichert sein. In welchem Land er versichert ist, wird durch ein Abkommen über soziale Sicherheit geregelt, wie etwa der EG-Verordnung 1408/71. Ob Sie Beiträge zu den Sozialversicherungen einbehalten müssen, hängt von diesem Abkommen ab.
Gilt kein Sozialversicherungsabkommen, dann findet die nationale Gesetzgebung Anwendung und müssen Sie die Beiträge einbehalten.

Privatpersonen