Was sind Lohnabgaben?
Die Lohnabgaben setzen sich aus folgenden Abgaben zusammen:
- Lohnsteuer
- Volksversicherungsbeitrag
- Beiträge zu den Arbeitnehmerversicherungen
- einkommensabhängiger Beitrag im Rahmen des Krankenversicherungsgesetzes (ZVW)
Lohnsteuer
Lohnsteuer wird auf den Lohn erhoben. Die Lohnsteuer ist eine Steuervorauszahlung auf die Einkommensteuer. Der Arbeitgeber behält die Lohnsteuer ein, wodurch der Arbeitnehmer keine oder weniger Einkommensteuer abzuführen braucht. Der Arbeitgeber führt die einbehaltene Lohnsteuer an das Finanzamt ab.
Volksversicherungsbeitrag
Die Volksversicherung besteht aus gesetzlichen Sozialversicherungen, durch die jeder in den Niederlanden gegen die finanziellen Folgen von Alter, Tod, besonderen Krankheitskosten oder Kindern versichert ist. Unter diese Versicherung fallen auch Arbeitnehmer, die in den Niederlanden tätig sind und über ihren Arbeitgeber Lohnsteuer abführen.
Die Volksversicherung setzt sich aus Beiträgen im Rahmen folgender Gesetze zusammen:
- Allgemeines Altersrentengesetz (Algemene ouderdomswet - AOW)
- Allgemeines Hinterbliebenenrentengesetz (Algemene nabestaandenwet - Anw)
- Allgemeines Gesetz über besondere Krankenheitskosten (Algemene wet bijzondere ziektekosten - AWBZ)
- Allgemeines Kindergeldgesetz (Algemene kinderbijslagwet - AKW)
Der Beitrag zur Volksversicherung wird vom Arbeitgeber vom Lohn eingehalten und an das Finanzamt abgeführt.
Beiträge zu den Arbeitnehmerversicherungen
Arbeitnehmerversicherungen sind gesetzliche Sozialversicherungen, durch die Arbeitnehmer gegen die finanziellen Folgen von Krankheit, Erwerbsunfähigkeit und Arbeitslosigkeit versichert sind.
Die Arbeitnehmerversicherungen setzen sich aus Beiträgen im Rahmen der folgenden Versicherungen zusammen:
- Krankengeldgesetz (Ziektewet - ZW)
- Gesetz über die Berufs- bzw. Erwerbsunfähigkeitsversicherung / Gesetz über Arbeit und Einkommen nach Arbeitsvermögen (Wet op de arbeidsongeschiktheidsverzekering - WAO / Wet werk en inkomen naar arbeidsvermogen - WIA)
- Arbeitslosenversicherungsgesetz (Werkloosheidswet - WW)
Der Beitrag besteht jeweils aus einem Arbeitgeber- und einem Arbeitnehmeranteil. Sowohl der Arbeitgeber- als auch der Arbeitnehmeranteil werden vom Arbeitgeber an das Finanzamt abgeführt.
Einkommensabhängiger Beitrag im Rahmen des Krankenversicherungsgesetzes
Der Beitrag im Rahmen des Krankenversicherungsgesetzes (Zorgverzekeringswet - ZVW) ist ein gesetzlicher Sozialversicherungsbeitrag, durch den die finanziellen Folgen der medizinischen Versorgung und Betreuung bei Krankheit versichert sind. Das Krankenversicherungsgesetz gilt seit dem 1. Januar 2006 und löst das Krankenkassengesetz und die privaten Krankheitskostenversicherungen ab. Jeder, der auf Grund des Allgemeinen Gesetzes über besondere Krankheitskosten (AWBZ) versichert ist, ist auch auf Grund des ZVW krankenversichert.
Der Krankenversicherungsbeitrag wird vom Arbeitgeber vom Lohn einbehalten und an das Finanzamt abgeführt. Der Arbeitgeber ist verpflichtet, dem Arbeitnehmer eine Vergütung für diesen Beitrag zu zahlen. Aus steuerlicher Sicht gilt diese Vergütung als Lohnbestandteil.

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