Sie haben eine feste Einrichtung in den Niederlanden

Wenn Sie in den Niederlanden unternehmerisch tätig sind mit Personal, das in den Niederlanden arbeitet und Sie verfügen dazu über eine feste Einrichtung in den Niederlanden, sind Sie zur Einbehaltung von Lohnabgaben verpflichtet. Sie müssen dann in jedem Fall Lohnsteuer einbehalten. Ist Ihr Personal in den Niederlanden sozialversichert, müssen Sie auch die Beiträge zu den Sozialversicherungen einbehalten.

Was sind feste Einrichtungen?

Eine feste Einrichtung ist eine Gewerbefläche in den Niederlanden, die als unabhängiges Unternehmen fungiert. Von dieser Gewerbefläche aus werden Lieferungen an Dritte getätigt oder Leistungen für Dritte erbracht.

Beispiele für eine feste Einrichtung sind:

  • Ladengeschäfte oder feste Verkaufsstellen
  • Arbeitsstätten oder Fabriken mit Büro

Was sind keine festen Einrichtungen?

  • Lagerräume
  • Warendepots
  • Einrichtungen, in der reine Unterstützungsaktivitäten stattfinden, wie z.B. Forschung, Werbung oder Erteilung von Auskünften
  • Ferienwohnungen, die für die Vermietung vorgesehen sind