Ihr Arbeitnehmer ist in den Niederlanden sozialversichert
Wenn Ihr Arbeitnehmer in den Niederlanden sozialversichert ist, müssen Sie auf jeden Fall die Beiträge zu den Sozialversicherungen einbehalten. Folglich sind Sie zur Abgabe von Steuererklärungen verpflichtet. Wenn Ihr Arbeitnehmer außerdem in den Niederlanden Einkommensteuer abführen muss, können Sie sich dafür entscheiden auch die Lohnsteuer einzubehalten. Das geht nur, wenn Sie in den Niederlanden eine Lohnbuchhaltung führen.

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