G-Konto

Wenn Sie dem niederländischen Arbeitsmarkt Personal zur Verfügung stellen, kann ein Entleiher von Ihnen verlangen, dass Sie ein so genanntes G-Konto eröffnen.

Ein G-Konto ist ein gesperrtes Bankkonto, über das nur Überweisungen an das niederländische Finanzamt getätigt werden können. Der Zweck des G-Kontos besteht darin, zu verhindern, dass ein Verleiher (formaler Arbeitgeber) Lohnsteuern und Sozialversicherungsbeiträge hinterzieht.

Ein Entleiher zahlt Ihnen für die Dienste des entliehenen Arbeitnehmers einen bestimmten Betrag, behält davon aber den Betrag ein, den Sie voraussichtlich an Lohnabgaben abführen müssen. Diesen Betrag überweist er auf Ihr G-Konto. Sie können diesen Betrag dann nur für die Entrichtung der Lohnabgaben verwenden.

Der Entleiher kann dadurch davon ausgehen, dass die Lohnabgaben entrichtet werden. Er kann für den Betrag, den er auf das G-Konto überwiesen hat, nicht mehr haftbar gemacht werden, falls Sie Ihrer Abführungspflicht nicht nachkommen.

Wichtiger Hinweis!

Der Entleiher und der Verleiher legen gemeinsam fest, ob sie von einem G-Konto Gebrauch machen werden. Es ist ratsam, diesbezüglich vorab eine Vereinbarung zu treffen.

Einrichtung eines G-Kontos

Um ein G-Konto einzurichten, müssen Sie einen 'G-Kontovertrag im Rahmen der Entleiherhaftung' abschließen. An diesem Vertrag sind drei Parteien beteiligt:

  • Sie als Verleiher
  • die Bank, bei dem das G-Konto eröffnet wird
  • das niederländische Finanzamt

Um ein G-Konto zu eröffnen, müssen Sie das Formular 'G-Kontoantrag' ausfüllen. Sie können dieses Formular downloaden (nur auf Niederländisch verfügbar).

Freigabe des G-Kontos

Es kann sein, dass der Saldo des G-Kontos höher ist als der für die Abführung der Steuern und Beiträge erforderliche Betrag. In dem Fall können Sie einen Antrag auf Freigabe des G-Kontos für den Differenzbetrag stellen, damit Sie über dieses Geld verfügen können. Dazu müssen Sie einen 'Freigabeantrag' stellen, und zwar mit Hilfe des Formulars 'Antrag auf Freigabe des G-Kontos', das Sie downloaden können. Wenn das Finanzamt Ihrem Antrag stattgibt, wird das Konto (teilweise) freigegeben.

Weitere Informationen

Weitere Informationen zu den administrativen Verpflichtungen in Bezug auf das G-Konto finden Sie in der Broschüre 'Aansprakelijkheid voor belastingen en premies bij onderaanneming' (nur auf Niederländisch verfügbar).