Regelungen zur Altersvorsorge ab dem 1. Januar 2006
Ab dem 1. Januar 2006 müssen alle Regelungen zur Altersvorsorge den steuerlichen Rahmenbedingungen entsprechen, die nach der Einführung des Gesetzes über die Anpassung der steuerlichen Behandlung von Vorruhestandsbezügen/Frührenten und die Einführung der Lebenslaufregelung (Wet aanpassing fiscale behandeling VUT/prepensioen en introductie levensloopregeling - VPL-Gesetz) gelten. Ausgangspunkt für dieses Gesetz ist, dass ein Arbeitnehmer erst mit Erreichen des 65. Lebensjahres aufhört zu arbeiten. Der Arbeitnehmer kann zwar früher in den Ruhestand gehen, allerdings muss die Rente dann versicherungsmathematisch neu berechnet werden. Das heißt, dass die Rente auf mehr Jahre aufgeteilt wird, wodurch die Rentenbezüge des Arbeitnehmers niedriger werden.
Wenn die Regelungen zur Altersvorsorge zum 1. Januar 2007 noch nicht den steuerlichen Rahmenbedingungen angepasst wurden, wird der Wert von allen aufgebauten Rentenansprüchen als Lohn versteuert.
Im Jahr 2006 galt noch eine Übergangsregelung. Wenn Sie hierzu Fragen haben, können Sie sich an das Telefonische Hotline des Finanzamts Ausland wenden.

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