Private Nutzung eines Firmenwagens

Wenn Sie Ihrem Arbeitnehmer einen Firmenwagen zur Verfügung stellen, wird die private Nutzung dieses Fahrzeugs durch den Arbeitnehmer als Lohn in Sachbezügen besteuert. Sie müssen davon Lohnsteuer/Beiträge zur Volksversicherung und den einkommensabhängigen Krankenversicherungsbeitrag (ZVW-Beitrag) einbehalten. Beiträge zu den Arbeitnehmerversicherungen sind von Ihnen auf diesen Lohn in Sachbezügen nicht zu entrichten.

Der Begriff Verfügbarstellung ist übrigens weit gefächert. Er gilt auch für Situationen, in denen:

  • das Fahrzeug nicht Ihr Eigentum ist, sondern Sie es für Ihren Arbeitnehmer gemietet oder geleast haben
  • Sie vereinbart haben, dass Sie die gesamten Kosten des Privatfahrzeugs des Arbeitnehmers (inklusive Abschreibung) vergüte
  • Sie die Kosten für ein Fahrzeug vergüten, das Ihr Arbeitnehmer selbst gemietet oder geleast hat

Ab 2006 rechnen Sie pro Lohnzeitraum einen verhältnisgleichen Anteil des Wertes der Privatnutzung zum Lohn des Arbeitnehmers hinzu. Der Wert der Privatnutzung entspricht einem Prozentsatz des Katalogpreises des Autos inklusive MwSt., BPM und Zubehörteile, die ab Fabrik geliefert werden. Dabei handelt es sich um Zubehörteile, die vom Autohändler oder Importeur vor der Zuerkennung eines Kennzeichens angebracht wurden. Ein eventueller Eigenbetrag des Arbeitnehmers wird davon abgezogen.

Prozentsätze für die Wertermittlung der Privatnutzung:

Jahr

CO2- Ausstoß
bei Diesel-
fahrzeugen
CO2-Ausstoß
bei anderen
Kraftstoffen
Prozentsatz 
(Mindestwert)

2006

nicht zutreffend

nicht zutreffend

22%

2007

nicht zutreffend

nicht zutreffend

22%

2008

Max. 95 g/km

Max. 110 g/km

14%

> 95 g/km

>110 g/km

25%

2009

Max. 95 g/km

Max. 110 g/km

14%

> 95 g/km,
jedoch max.
116 g/km

> 110 g/km, 
jedoch max. 
140 g/km

20%

>116 g/km

> 140 g/km

25%

2010

 

Kein Ausstoß

0%

Max. 95 gr/km

Max. 110 gr/km

14%

> 95 gr/km,
jedoch max.
116 gr/km

> 110 gr/km, 
jedoch max. 
140 gr/km

20%

>116 gr/km

> 140 gr/km

25%

Prozentsatz

Wenn der Wert der Privatnutzung höher ist als der angegebene Prozentsatz, müssen Sie von diesem höheren Prozentsatz ausgehen.

Beispiel

Sie stellen Ihrem Arbeitnehmer ein Benzinfahrzeug mit einem CO2-Ausstoß von mehr als 140 g/km mit einem Katalogwert von € 25.000 zur Verfügung. Ihr Arbeitnehmer hat einen Lohnzeitraum von einem Monat. Angenommen, Ihr Arbeitnehmer zahlt für die private Nutzung monatlich einen Eigenanteil von € 100. Sie rechnen dann in jedem Lohnzeitraum 1/12 x 22% x € 25.000 = € 458 abzüglich des Eigenanteils von € 100 = € 358 zu dem Lohn Ihres Arbeitnehmers hinzu und behalten davon Lohnsteuer/Beitrag zu den Volksversicherung und den einkommensabhängigen ZVW-Beitrag ein.

Die Hinzurechnung der privaten Nutzung des Fahrzeugs zum Lohn wirkt auf lohnabhängige Regelungen wie z.B. die 30%-Regelung fort.

Wichtiger Hinweis!

Es kann auch vorkommen, dass in einem Lohnzeitraum der Eigenanteil höher ist als der Wert der privaten Nutzung des Fahrzeugs. Ein solcher negativer Saldo in einem Lohnzeitraum ist nur zulässig, wenn nicht die gesamte Hinzurechnung im Kalenderjahr negativ wird. Wenn sich am Ende des Kalenderjahres herausstellt, dass unterm Strich zuviel Eigenanteil des Arbeitnehmers verrechnet wurde, müssen Sie für die vorherigen Erklärungen eine oder mehrere Korrekturen einreichen.

Keine Hinzurechnung bei privater Nutzung für weniger als 500 Kilometer

Sie dürfen die Hinzurechnung weglassen, wenn Sie überzeugend nachweisen, dass der Arbeitnehmer das Fahrzeug nicht mehr als 500 Kilometer pro Kalenderjahr privat nutzt. Dieser überzeugende Nachweis lässt sich auf verschiedene Art und Weise erbringen, beispielsweise durch eine schlüssige Fahrtenaufzeichnung oder durch eine 'Bescheinigung über die ausschließlich nicht-private Fahrzeugnutzung' vom Finanzamt. Einen Antrag für diese Bescheinigung können Sie downloaden (nur in Niederländisch verfügbar).