Private Nutzung eines Firmenwagens
Wenn Sie Ihrem Arbeitnehmer einen Firmenwagen zur Verfügung stellen, wird die private Nutzung dieses Fahrzeugs durch den Arbeitnehmer als Lohn in Sachbezügen besteuert. Sie müssen davon Lohnsteuer/Beiträge zur Volksversicherung und den einkommensabhängigen Krankenversicherungsbeitrag (ZVW-Beitrag) einbehalten. Beiträge zu den Arbeitnehmerversicherungen sind von Ihnen auf diesen Lohn in Sachbezügen nicht zu entrichten.
Der Begriff Verfügbarstellung ist übrigens weit gefächert. Er gilt auch für Situationen, in denen:
- das Fahrzeug nicht Ihr Eigentum ist, sondern Sie es für Ihren Arbeitnehmer gemietet oder geleast haben
- Sie vereinbart haben, dass Sie die gesamten Kosten des Privatfahrzeugs des Arbeitnehmers (inklusive Abschreibung) vergüte
- Sie die Kosten für ein Fahrzeug vergüten, das Ihr Arbeitnehmer selbst gemietet oder geleast hat
Ab 2006 rechnen Sie pro Lohnzeitraum einen verhältnisgleichen Anteil des Wertes der Privatnutzung zum Lohn des Arbeitnehmers hinzu. Der Wert der Privatnutzung entspricht einem Prozentsatz des Katalogpreises des Autos inklusive MwSt., BPM und Zubehörteile, die ab Fabrik geliefert werden. Dabei handelt es sich um Zubehörteile, die vom Autohändler oder Importeur vor der Zuerkennung eines Kennzeichens angebracht wurden. Ein eventueller Eigenbetrag des Arbeitnehmers wird davon abgezogen.
Prozentsätze für die Wertermittlung der Privatnutzung:
|
Jahr |
CO2- Ausstoß bei Diesel- fahrzeugen |
CO2-Ausstoß bei anderen Kraftstoffen |
Prozentsatz (Mindestwert) |
|---|---|---|---|
|
2006 |
nicht zutreffend |
nicht zutreffend |
22% |
|
2007 |
nicht zutreffend |
nicht zutreffend |
22% |
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2008 |
Max. 95 g/km |
Max. 110 g/km |
14% |
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> 95 g/km |
>110 g/km |
25% |
|
|
2009 |
Max. 95 g/km |
Max. 110 g/km |
14% |
| > 95 g/km, jedoch max. 116 g/km |
> 110 g/km, |
20% |
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|
>116 g/km |
> 140 g/km |
25% |
|
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2010 |
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Kein Ausstoß |
0% |
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Max. 95 gr/km |
Max. 110 gr/km |
14% |
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| > 95 gr/km, jedoch max. 116 gr/km |
> 110 gr/km, |
20% |
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>116 gr/km |
> 140 gr/km |
25% |
Prozentsatz
Wenn der Wert der Privatnutzung höher ist als der angegebene Prozentsatz, müssen Sie von diesem höheren Prozentsatz ausgehen.
Die Hinzurechnung der privaten Nutzung des Fahrzeugs zum Lohn wirkt auf lohnabhängige Regelungen wie z.B. die 30%-Regelung fort.
Keine Hinzurechnung bei privater Nutzung für weniger als 500 Kilometer
Sie dürfen die Hinzurechnung weglassen, wenn Sie überzeugend nachweisen, dass der Arbeitnehmer das Fahrzeug nicht mehr als 500 Kilometer pro Kalenderjahr privat nutzt. Dieser überzeugende Nachweis lässt sich auf verschiedene Art und Weise erbringen, beispielsweise durch eine schlüssige Fahrtenaufzeichnung oder durch eine 'Bescheinigung über die ausschließlich nicht-private Fahrzeugnutzung' vom Finanzamt. Einen Antrag für diese Bescheinigung können Sie downloaden (nur in Niederländisch verfügbar).

Privatpersonen