Berechnung der Lohnabgaben

Die Lohnabgaben müssen Sie anhand des Lohnes Ihres Arbeitnehmers berechnen. Die wichtigste Lohnform ist Lohn in Geld, wie z.B. Gehalt, Urlaubsgeld, Überstundenentgelt, Provision, 13. Gehalt und alles, was Sie Ihrem Arbeitnehmer sonst als Entlohnung für seine Arbeit in Geld auszahlen.

Außer dem Lohn in Geld können Sie Ihrem Arbeitgeber auch Lohn in Sachbezügen zukommen lassen, z.B. Mahlzeiten. Darüber hinaus können Sie eine Kostenvergütung gewähren, die unter Umständen auch als Lohn angesehen wird.

Wann behalten Sie Lohnabgaben ein?

Sie behalten die Lohnabgaben zu dem Zeitpunkt ein, an dem Ihr Arbeitnehmer seinen Lohn bezieht. Das wird auch der Bezugszeitpunkt genannt. Kurz gesagt, ist das der Zeitpunkt, an dem der Arbeitnehmer über den Lohn verfügen kann. Die einbehaltenen Abgaben geben Sie in der Auszahlungsliste an.