Ausland: Einbehaltung von Lohnabgaben

Wenn Sie ein Unternehmen in den Niederlanden haben oder Personal in den Niederlanden beschäftigen, müssen Sie wahrscheinlich Lohnabgaben abführen. Das gilt auch, wenn Sie Ihren Sitz im Ausland haben.

In den meisten Fällen müssen Sie dann alle Abgaben einbehalten, mitunter brauchen Sie aber auch nur die Lohnsteuer oder nur die Beiträge zu den Sozialversicherungen einzubehalten. Das trifft beispielsweise zu, wenn Ihr Arbeitnehmer in einem anderen Land als seinem Wohnsitzland arbeitet. In dem Fall gelten andere Regelungen.