Sie wohnen im Ausland und haben Einkünfte aus den Niederlanden
Wenn Sie in den Niederlanden wohnen, sind Sie in den Niederlanden unbeschränkt steuerpflichtig (nur auf Niederländisch verfügbar). Wohnen Sie im Ausland und haben Sie Einkünfte in oder aus den Niederlanden, die in den Niederlanden versteuert werden müssen? Dann sind Sie beschränkt steuerpflichtig. In beiden Fällen fallen Sie unter die niederländische Einkommensteuer und müssen in der Regel jährlich eine Einkommensteuererklärung in den Niederlanden abgeben. Sind Sie beschränkt steuerpflichtig? Dann können Sie sich dafür entscheiden, nach denselben Steuervorschriften wie ein unbeschränkt Steuerpflichtiger Einkommensteuer zu bezahlen.
Abkommen
Haben die Niederlande mit dem Land, in dem Sie Ihren Wohnsitz haben, ein Steuerabkommen geschlossen? Dann kann es sein, dass wir für bestimmte Einkünfte keine Steuern erheben dürfen.
Sozialversicherungen
Sind Sie in den Niederlanden sozialversichert, weil Sie zum Beispiel in den Niederlanden arbeiten? Dann müssen Sie auch die Beiträge für die Volksversicherungen bezahlen. Die beitragspflichtigen Volksversicherungen sind:
- Allgemeines Altersrentengesetz (AOW)
- Allgemeines Hinterbliebenenrentengesetz (Anw)
- Allgemeines Gesetz über außerordentliche Krankheitskosten (AWBZ)
Die Beiträge für die Volksversicherungen werden von uns zusammen mit der Einkommensteuer als ein Betrag erhoben.
Wenn Sie beschränkt steuerpflichtig sind, heißt das, dass Sie für Ihre Einkünfte nicht auch noch in den Niederlanden Beiträge für die Volksversicherungen bezahlen müssen. Dafür gelten andere (internationale) Regelungen. Für weitere Informationen siehe Soziale Sicherheit bei grenzüberschreitendem Arbeiten und Unternehmen.
