Entscheidung zur Einstufung als unbeschränkt Steuerpflichtiger
Wohnen Sie außerhalb der Niederlande und haben Sie Einkünfte in oder aus den Niederlanden, die in den Niederlanden versteuert werden müssen? Dann sind Sie beschränkt steuerpflichtig.
Das bedeutet, dass Sie diese Einkünfte in Ihrer niederländischen Steuererklärung angeben und in den Niederlanden versteuern müssen. Sie können sich dafür entscheiden, nach denselben Steuervorschriften wie ein unbeschränkt Steuerpflichtiger Einkommensteuer zu bezahlen. Dazu müssen Sie die folgenden Voraussetzungen erfüllen:
- Sie haben Ihren Wohnsitz in einem EU-Land oder in einem anderen Land, mit dem die Niederlande ein Steuerabkommen geschlossen haben. Dieses Abkommen enthält eine Regelung über den Austausch von Daten.
- Sie haben Ihren Wohnsitz nicht in der Schweiz.
Diese Wahl bietet für Sie mehrere Vorteile.
Wahl angeben
Sie können jedes Jahr in Ihrer Steuererklärung angeben, ob für Sie die Steuervorschriften für unbeschränkt Steuerpflichtige gelten sollen. Diese Möglichkeit wird Wahlrecht genannt. Wenn Sie einen steuerlichen Partner haben, kann sich auch Ihr steuerlicher Partner dafür entscheiden, nach den Steuervorschriften für unbeschränkt Steuerpflichtige Einkommensteuer zu bezahlen. Solange der Steuerbescheid nicht ergangen ist, können Sie Ihre Wahl noch ändern.
Sie entscheiden sich gegen die Einstufung als unbeschränkt Steuerpflichtiger
Sie können sich jedes Jahr erneut für die Einstufung als unbeschränkt Steuerpflichtiger entscheiden. Wenn Sie sich in einem Jahr dagegen entscheiden, im Jahr davor allerdings dafür, dann passen wir Ihr Einkommen im vorhergehenden Jahr an.
