Unter welchen Umständen habe ich eine Steuererklärung einzureichen?

Sind Sie ein ausländischer Steuerpflichtiger, so haben Sie spätestens bis zum 30. Juni Ihre Steuererklärung einzureichen. Sie erhalten dann im Laufe von 2011 einen vorläufigen Steuerbescheid.

Haben wir Ihre Steuerklärung vor dem 1. April 2011 erhalten? Sie erhalten dann spätestens bis zum 30. Juni 2011 einen vorläufigen Steuerbescheid für die Einkommensteuer und die Volksversicherungsbeiträge 2010 und gegebenenfalls einen vorläufigen Steuerbescheid zur gesetzlichen Krankenversicherung. Dem vorläufigen Steuerbescheid können Sie den Betrag entnehmen, den Sie zahlen müssen beziehungsweise rückerstattet bekommen. Der Betrag im vorläufigen Steuerbescheid stützt sich auf den von Ihnen erteilten Angaben. Nachdem wir Ihre Angaben überprüft haben, erhalten Sie den definitiven Steuerbescheid für 2010. Anhand Ihrer Steuererklärung für 2010 ermitteln wir auch, ob Sie für 2011 bereits Steuern und Sozialbeiträge zu entrichten haben. Ist dies der Fall, so erhalten Sie einen vorläufigen Steuerbescheid für das Jahr 2011.

Beantragung eines Aufschubs

Wenn Sie erst nach dem 30. Juni 2011 Ihre Steuererklärung einreichen möchten, müssen Sie dafür schriftlich einen Aufschub beantragen. Diesen Antrag senden Sie an:

Belastingdienst/Limburg/kantoor Buitenland
Postbus 2523
6401 DA Heerlen
Niederlande