Das Steuerformular M 2010
Wenn Sie 2010 nur einen Teil des Jahres Ihren Wohnsitz in den Niederlanden hatten, zum Beispiel weil Sie im Laufe des Jahres in die Niederlande eingewandert oder aus den Niederlanden ausgewandert sind, können Sie das Einkommensteuerprogramm nicht benutzen. In dem Fall müssen Sie Ihre Steuererklärung mit dem Steuerformular M einreichen.
Wenn Sie ein Steuerformular M erhalten haben, müssen Sie das Formular bis spätestens zu dem auf dem Formular angegebenen Abgabetermin ausgefüllt beim Finanzamt einreichen. Wenn Sie die Abgabefrist nicht einhalten können, sollten Sie sich vor Verstreichen der Frist an Ihr Finanzamt wenden und einen schriftlichen Antrag auf Fristverlängerung stellen. Die Anschrift des für Sie zuständigen Finanzamtes finden Sie auf dem M-Formular.
Wenn Sie kein Steuerformular M erhalten haben, aber dennoch eine Steuererklärung für das Jahr 2010 einreichen möchten, können Sie beim Finanzamt ein Steuerformular M anfordern.
