Welche Einkünfte und Abzugsposten dürfen Sie aufteilen?

Sie dürfen die folgenden Einkünfte und Abzugsposten unter steuerlich anerkannten Partner aufteilen:

  • Saldo der Einkünfte und Abzugsposten Wohneigentum
  • Abzug wegen keiner oder geringer Schuld zur Finanzierung von Wohneigentum
  • Vorteil aus einer wesentlichen Beteiligung
  • gemeinsame Bemessungsgrundlage Spar- und Anlageaktivitäten (Box 3)
  • geleistete Unterhaltszahlungen und sonstige Unterhaltsverpflichtungen
  • Aufwendungen für den Lebensunterhalt von Kindern unter 30 Jahren
  • Aufwendungen für spezifische Krankenkosten
  • Ausgaben für sich vorübergehend zu Hause aufhaltende schwerbehinderte Kinder oder Geschwister
  • Ausbildungskosten oder andere Ausbildungsaufwendungen
  • Kosten für ein Baudenkmal
  • Spenden
  • Verluste auf Risikokapitalanlagen
  • Restbetrag personengebundener Abzug über vorige Jahre

Sie dürfen die folgenden Einkünfte und Abzugsposten nicht unter steuerlich anerkannten Partner aufteilen:

  • zu versteuernder Gewinn aus Unternehmen
  • Lohn, Sozialleistungen oder Rente
  • Fahrtkostenabzug öffentliche Verkehrsmittel
  • Nebenverdienste und Einkünfte als Freiberufler, als selbstständige Haushalts- und Pflegekraft, Berufskünstler oder Profisportler
  • Einkünfte aus verfügbar gestelltem Vermögen
  • bezogene Unterhaltszahlungen und sonstige Unterhaltsleistungen
  • Vorsorgeleistungen
  • negative Aufwendungen für Vorsorgeleistungen
  • negativer personengebundener Abzug